Ausbildung zum Fahrzeug-/ Auto- und Mobilkranführer.
Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben.
Nutzen
Die Teilnehmer erlernen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans in Theorie und Praxis.
Zielgruppe
Personen, die zukünftig als Kranführer von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranen tätig werden wollen.
Inhalte
Theorie
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Rechtliche Vorschriften (Betr.Sich. VO, BGV D 6, ISO 9926)
- Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
- Standsicherheit, Lastmoment
- Aufbau von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
- Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagsmöglichkeiten (DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500) 2.8)
- Tägliche Betriebssicherheitskontrollen
- Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
- Wartung und Pflege
- Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen
Praxis
Abschluss & Zertifikate
Bedienberechtigung
Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane.
Wichtige Hinweise
Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.

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Informationen auf einen Blick
Präsenz
120 Unterrichtseinheiten
Bedienberechtigung
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Seminarnummer: 11207
Preis
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