Betriebsbeauftragter für Abfall – Fortbildung.
Erfüllen Sie mit der Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall Ihre Pflicht gemäß § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Das Abfallrecht unterliegt vielen Reglementierungen und stetiger Weiterentwicklung. Die Abfallbeauftragtenverordnung fordert deshalb für die Aufrechterhaltung der Fachkunde alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV. Erwerben Sie aktuelles Wissen über die Neuerungen und Änderungen im Abfallrecht sowie deren Umsetzung.
Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen im Abfallrecht.
- Sie können Ihre Pflichten als Abfallbeauftragter rechtssicher erfüllen: Sie wissen, wie Sie die abfallrechtlichen Kontrollaufgaben gesetzeskonform wahrnehmen, so Haftungsrisiken vermeiden und auf die Vermeidung von Abfällen sowie eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. umweltverträgliche Beseitigung hinwirken.
- Sie dokumentieren die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV mit der Teilnahmebescheinigung.
Zielgruppe
Geeignet für Personen aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG sowie für Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV, die zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden sollen, sowie für Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen.
Inhalte
- Neue Entwicklungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht, aus der betrieblichen Abfallwirtschaft und relevanten angrenzenden Rechtsgebieten
- Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und untergesetzlicher Regelwerke, u.a.
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung
- AbfAEV
- Nachweisverordnung und Registerpflichten
- Klassifizierung – Schnittstellen zum Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht und Güterkraftverkehrsrecht
- Abgrenzungsfragen – Ende der Abfalleigenschaft
- Produktverordnungen: aktueller Stand, Neuerungen
- Betriebsbeauftragte in der betrieblichen Praxis
- Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten
- Interne Abfalllogistik – Abfallmanagement
- Sicherer Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Produktverantwortung – abfallarme Produktionsverfahren und Einkauf
- Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch
Abschluss & Zertifikate
Teilnahmebescheinigung
Wichtige Hinweise
Die Fachkunde gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV können Sie durch die Teilnahme an unserem Grundlehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall (Sem.-Nr. 06039) erwerben.
Das Seminar ist anerkannt als Rezertifizierungsveranstaltung für Umweltauditoren und wird mit 16 UE angerechnet.

Informationen auf einen Blick
Präsenz
16 Unterrichtseinheiten
Teilnahmebescheinigung
Garantietermine vorhanden
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Seminarnummer: 06032
Preis
TÜV Rheinland Akademie Inhouse
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