Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV.

Nutzen Sie diese behördlich anerkannte Weiterbildung, um Ihre Fachkunde nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV zu aktualisieren.
Seminar
25 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz / Virtual Classroom
16 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 06076
Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre weiterbilden, gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV liegt das Intervall bei drei Jahren. Mit der Kurs-Teilnahme erfüllen Sie die Anforderung.

Nutzen

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Zielgruppe

Mit der Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV erfüllen verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen ihre Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme und den anerkannten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV (ehemals § 3 BefErlV). Bitte fügen Sie diesen Nachweis Ihrer Anmeldung bei.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung
Anerkannter Fortbildungsnachweis gemäß EfbV und AbfAEV.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

  • Die Teilnehmerzahl der Fortbildung ist auf 25 Personen begrenzt.
  • Die Fachkunde gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 EbfV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV können Sie durch Teilnahme an unserem Fachkundegrundlehrgang (Seminar- Nr. 06058 ) erwerben.
  • Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung hat zum 01.06.2014 die Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV, ehemals TgV) abgelöst.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen anerkannten Fortbildungsnachweis gemäß EfbV und AbfAEV.

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