Bau, Gebäude und Immobilien
Fortbildungslehrgang zur Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.
- Seminar
- Präsenz
- 2 Termine verfĂĽgbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
Seminarnummer: 05344
Zertifikate (vor 01.07.2010) liefen zum 30.06.2016 ab. Sachkundige mit Nachweis TRGS 519 sind fortbildungspflichtig.
Durch Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) mit Asbest auf 6 Jahre befristet. Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang werden Ihre Sachkundenachweise um 6 Jahre verlängert.
Nutzen
- Sie erhalten eine Verlängerung Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519, Anlage 3, um 6 Jahre.
- Sie kennen die Neuerungen der Rechtsvorschriften und Technischen Regeln.
- Sie kennen neue Sanierungsverfahren und Baustelleneinrichtungen.
- Das Seminar ist staatlich anerkannt und bundesweit gĂĽltig.
Zielgruppe
Sachkundige für ASI-Arbeiten mit Asbest (einschließlich schwachgebundenem Asbest), die ihren Sachkundenachweis verlängern wollen.
Anforderungen
Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 (schwachgebundene Asbestprodukte). Bitte fĂĽgen Sie den Sachkundenachweis der Anmeldung bei.
Inhalte
- Asbest – Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Asbestverbot nach REACH
- Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“
- Vorstellung neuer Arbeitsverfahren
- Verwendungsbeschränkungen, zulässige und unzulässige Arbeitsweisen
- Technische und organisatorische MaĂźnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Ăśbungen
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Persönliche Schutzausrüstung (Auswahl und Anwendung)