Zuletzt aktualisiert am 21.11.2025
Die Schulung zum Gefahrgutbeauftragten ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit und des gesetzeskonformen Umgangs mit Gefahrgut. Sie stellt sicher, dass Unternehmen und Mitarbeitende die gesetzlichen Vorschriften kennen und anwenden können, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine fachkundige Person, die ein Unternehmen beim sicheren und rechtskonformen Umgang mit Gefahrgut unterstützt – von der Klassifizierung über das Verpacken und Verladen bis zur Beförderung auf Straße, Schiene, Binnen- und Seeschiff. Grundlage sind unter anderem die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie die internationalen Gefahrgutvorschriften wie ADR/RID/ADN/IMDG.
Häufig wird in Stellenanzeigen oder Fachportalen auch von "Gefahrgutbeauftragter Ausbildung", "Gefahrgutbeauftragter Lehrgang" oder "ADR-Gefahrgutbeauftragter" gesprochen – gemeint ist jeweils die Qualifikation inklusive IHK-Prüfung, mit der Fachkräfte den vorgeschriebenen Schulungsnachweis für die jeweiligen Verkehrsträger erwerben.
Abzugrenzen ist der Gefahrgutbeauftragter von der Beteiligten Person (nach Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR) sowie von allgemeinen Gefahrstoffbeauftragten, die sich eher mit Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb beschäftigen.
Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen und See oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, muss einen oder mehrere Sicherheitsberater benennen.
Ein Gefahrgutbeauftragter verbindet Rechtskonformität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit: Er überwacht die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, bewertet Risiken und unterstützt die Unternehmensleitung dabei, Prozesse so zu gestalten, dass Personen, Umwelt, Anlagen und Reputation bestmöglich geschützt werden. In vielen Fällen ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten rechtlich verpflichtend, sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist.
✓ Rechtssicherheit im Gefahrguttransport:
Der Gefahrgutbeauftragter hilft, nationale und internationale Vorschriften (z. B. GbV, GGVSEB, ADR/RID/ADN, IMDG) systematisch umzusetzen – von der Klassifikation über die Dokumentation bis zu Verpackung und Kennzeichnung.
✓ Reduzierung von Unfällen und Betriebsstörungen:
Durch regelmäßige Überwachung, Auswertung von Vorkommnissen und Verbesserungsmaßnahmen trägt der Gefahrgutbeauftragter dazu bei, Unfälle, Leckagen und Stillstände zu vermeiden oder deren Folgen zu begrenzen.
✓ Minimierung von Bußgeldern und Haftungsrisiken:
Systematische Dokumentation, Schulung der Mitarbeitenden und interne Audits erleichtern den Nachweis, dass Pflichten erfüllt wurden – ein wichtiger Faktor bei Kontrollen und im Schadensfall.
✓ Transparente Prozesse und klare Zuständigkeiten:
Der Gefahrgutbeauftragter analysiert Abläufe entlang der Transportkette und sorgt dafür, dass Rollen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen eindeutig beschrieben und dokumentiert sind.
✓ Wettbewerbsvorteil durch nachweisbare Compliance:
Gerade in Ausschreibungen oder bei internationalen Kunden kann die nachweisliche Einhaltung von Gefahrgutvorschriften (inkl. qualifiziertem Gefahrgutbeauftragten) ein entscheidendes Vergabe-Kriterium sein.
✓ Spezialisierung mit stabiler Nachfrage:
Gefahrgutbeauftragte sind in Logistik, Industrie, Handel, Entsorgungswirtschaft und vielen weiteren Branchen gefragt. Überall dort, wo Gefahrgut bewegt, verpackt oder gelagert wird.
✓ Stärkung der eigenen Position im Unternehmen:
Als zentrale Ansprechperson für Gefahrgutrecht sind Gefahrgutbeauftragte oft eng an die Unternehmensleitung angebunden und wirken bei wichtigen Entscheidungen zu Transport, Logistik und Arbeitssicherheit mit.
✓ Langfristige Perspektive durch Rezertifizierung:
Der IHK-Schulungsnachweis ist in der Regel fünf Jahre gültig; durch Auffrischungslehrgänge und Prüfungen bleibt das Fachwissen aktuell und die Qualifikation langfristig nutzbar.
Ja, TÜV Rheinland ist ein durch die IHK anerkannter Schulungsanbieter. Bei uns erhalten Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Seminare aus einer Hand, beginnend mit dem Grundkurs zum Gefahrgutbeauftragten des ersten Verkehrsträgers Straße sowie die aufbauenden Ergänzungskurse für alle weiteren Verkehrsträger Schiene, Binnenwasserstraßen und See. Im Anschluss an jede Grundschulung erhalten Sie die erforderliche Schulungsbescheinigung, die als Zulassungsvoraussetzung zur abschließenden IHK-Prüfung dient. Darüber hinaus bieten wir zur Rezertifizierung alle fünf Jahre auch für alle Verkehrsträger entsprechende Vorbereitungsseminare zur IHK-Prüfung an. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der TÜV Rheinland Akademie als optimale Vorbereitung auf Ihre abschließende IHK-Prüfung.
Angaben zum Gehalt unterscheiden sich je nach Quelle, Branche, Unternehmensgröße und Erfahrung. Verschiedene Gehaltsportale und Auswertungen nennen für Deutschland derzeit durchschnittliche Bruttojahresgehälter. Für die konkrete Vergütung spielen u. a. Verantwortung, Tarifbindung, Standort, Unternehmensgröße und zusätzliche Aufgaben (z. B. Leitung einer Abteilung) eine große Rolle.
Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen für den jeweiligen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweis verfügt. Dieser wird von der Industrie- und Handelskammer nach Teilnahme an einem Grundlehrgang und bestandener IHK-Prüfung ausgestellt. Der Nachweis ist in der Regel fünf Jahre gültig und muss durch eine Auffrischungsprüfung rechtzeitig verlängert werden.
Sinnvoll sind zudem Praxiserfahrung in Logistik oder Produktion, ein gutes Verständnis der einschlägigen Gefahrgutregelwerke (ADR/RID/ADN/IMDG) sowie ausgeprägte Kommunikations- und Beratungskompetenz.
Grundsätzlich haftet in erster Linie das Unternehmen für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Der Gefahrgutbeauftragter hat eine beratende und überwachende Funktion und unterliegt bei Nichterfüllung seiner Aufgaben dem allgemeinen Zivil- und Strafrecht.
Gefahrgutbeauftragte können in der Regel erst dann persönlich in Haftung genommen werden, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für bestimmte Unternehmen kann die Absicherung der Funktion durch passende Versicherungen (z. B. Vermögensschaden-Haftpflicht) empfehlenswert sein.
Gefahrgutbeauftragte können der Unternehmer selbst, interne Mitarbeitende oder externe Fachkräfte sein. Entscheidend ist, dass sie die in der GbV geforderten Voraussetzungen erfüllen, einen gültigen Schulungsnachweis für die jeweiligen Verkehrsträger besitzen und offiziell bestellt werden.
In der Praxis werden häufig Personen mit Erfahrung in Logistik, Spedition, Arbeitssicherheit oder Gefahrstoffmanagement in diese Rolle entwickelt und über entsprechende Grundlehrgänge und IHK-Prüfungen qualifiziert.
Mit „ADR-Gefahrgutbeauftragter“ ist in der Regel ein Gefahrgutbeauftragter gemeint, dessen Aufgabe sich auf die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße nach ADR-Regelwerk konzentriert. Das ADR (Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ist das zentrale internationale Übereinkommen für Straßentransporte von Gefahrgut.
Mehr erfahren Sie auf unserer ADR-Themenseite.
Der IHK-Schulungsnachweis gilt in der Regel fünf Jahre. Um die Berechtigung zu verlängern, ist innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf eine erfolgreiche Auffrischungsprüfung erforderlich – häufig vorbereitet durch entsprechende Auffrischungslehrgänge, etwa für Straße, Schiene, Binnenschiff oder Seeschiff.
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