Mobilität

Ausbildung zum Fahrzeug-/ Auto- und Mobilkranführer.

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  • Bedienberechtigung
Seminarnummer: 11207

Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranführer gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921).

Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben.

Nutzen

Die Teilnehmer erlernen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans in Theorie und Praxis.

Abschluss

Bedienberechtigung

Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane.

Zielgruppe

Personen, die zukünftig als Kranführer von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranen tätig werden wollen.

Anforderungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Sie haben außerdem eine ausreichende Allgemeinbildung und den Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge.

Inhalte

Theorie
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Rechtliche Vorschriften (Betr.Sich. VO, BGV D 6, ISO 9926)
  • Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Standsicherheit, Lastmoment
  • Aufbau von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
  • Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagsmöglichkeiten (DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500) 2.8)
Praxis
  • Tägliche Betriebssicherheitskontrollen
  • Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
  • Wartung und Pflege
  • Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen

Hinweise

  • Laut DGUV Grundsatz 309-003 sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.
  • Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.
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