Ausbildung zum Fahrzeug-/ Auto- und Mobilkranführer.
Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranführer gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921).
Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben.
Nutzen
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Zielgruppe
Personen, die zukünftig als Kranführer von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranen tätig werden wollen.Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Sie haben außerdem eine ausreichende Allgemeinbildung und den Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge.Abschluss
Bedienberechtigung
Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
- Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.
- Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.
Terminauswahl
Ausbildung zum Fahrzeug-/ Auto- und Mobilkranführer.
Module des Lehrgangs
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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