Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben.
Nutzen
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Die Teilnehmer erlernen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans in Theorie und Praxis.
Zielgruppe
Personen, die zukünftig als Kranführer von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranen tätig werden wollen.
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Sie haben außerdem eine ausreichende Allgemeinbildung und den Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge.
Abschluss
Bedienberechtigung
Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane.
Inhalte des Seminars
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Theorie
Arbeits- und Betriebssicherheit
Rechtliche Vorschriften (Betr.Sich. VO, BGV D 6, ISO 9926)
Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten
Sicherheitstechnische Einrichtungen
Standsicherheit, Lastmoment
Aufbau von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagsmöglichkeiten (DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500) 2.8)
Praxis
Tägliche Betriebssicherheitskontrollen
Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
Wartung und Pflege
Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen
Wichtige Hinweise
Laut DGUV Grundsatz 309-003 sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.
Terminauswahl
Ausbildung zum Fahrzeug-/ Auto- und Mobilkranführer.
Ausbildung zum sicheren Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis mit Erwerb des Fahrausweises.
7 Termine verfügbar
16 Unterrichtseinheiten
ab 475,00 €Nettopreis (zzgl. MwSt.)
ab 565,25 €Bruttopreis (inkl. MwSt.)
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.