Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und
Mobilkranführer gemäß
DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921).
Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben.
Nutzen
Die Teilnehmer erlernen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans in Theorie und Praxis.
Abschluss
Bedienberechtigung
Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane.
Zielgruppe
Personen, die zukünftig als Kranführer von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranen tätig werden wollen.
Anforderungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Sie haben außerdem eine ausreichende Allgemeinbildung und den Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge.
Inhalte
Theorie
Arbeits- und Betriebssicherheit
Rechtliche Vorschriften (Betr.Sich. VO, BGV D 6, ISO 9926)
Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten
Sicherheitstechnische Einrichtungen
Standsicherheit, Lastmoment
Aufbau von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagsmöglichkeiten (DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500) 2.8)
Praxis
Tägliche Betriebssicherheitskontrollen
Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
Wartung und Pflege
Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen
Hinweise
Laut DGUV Grundsatz 309-003 sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.