Ausbildung zum Fahrzeug-/ Auto- und Mobilkranführer.

Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranführer gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921).
Seminar
2 Termine verfügbar
Bedienberechtigung
Präsenz
120 Unterrichtseinheiten
Seminarnummer: 11207
Herstellernummer:
Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben.

Nutzen

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Zielgruppe

Personen, die zukünftig als Kranführer von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkranen tätig werden wollen.

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Sie haben außerdem eine ausreichende Allgemeinbildung und den Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge.

Abschluss

Bedienberechtigung
Kranführerausweis für Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

  • Laut DGUV Grundsatz 309-003 sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.
  • Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.

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