Maschinen- und Gerätesicherheit für befähigte Personen, Hersteller und Betreiber.
- Seminar
 - Präsenz
 - 9 Termine verfügbar
 - 16 Unterrichtseinheiten
 - Teilnahmebescheinigung
 - Garantietermine vorhanden
 
Standards der Maschinensicherheit: Was Einkäufer, Hersteller, Befähigte Personen und Betreiber wissen müssen
Ein- und Verkäufer, Hersteller sowie Betreiber von Maschinen und Anlagen sehen sich zunehmend komplexen rechtlichen Anforderungen gegenüber. Die EU-Maschinenrichtlinie und die nationale Betriebssicherheitsverordnung sorgen für einheitliche Standards im Bereich Maschinen- und Gerätesicherheit.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen einen strukturierten Überblick über die relevanten gesetzlichen Anforderungen, die Grundlagen der Maschinen- und Gerätesicherheit sowie praxisnahe Hinweise für Hersteller, Betreiber und befähigte Personen. So sind Sie optimal informiert und können Sicherheitsaspekte und regulatorische Vorgaben besser einordnen.
Nutzen
- Sie lernen die EG-Mindestanforderungen kennen und erhalten einen fundierten Überblick über deren Anwendung.
 - Sie lernen die Grundlagen für einen sicheren Betrieb auf der Basis der nationalen BetrSichV kennen.
 - Sie verfügen über die Sachkenntnis, um schon bei Kaufvorbereitung und Vertragsgestaltung Einfluss auf den sicheren Betrieb von Maschinen und Geräten zu nehmen.
 
Zielgruppe
Inhalte
- Europäisches und deutsches Arbeitsschutzrecht
- Aufbau von Richtlinien und Normen / CE-Zeichen
 - Maschinenrichtlinie
 - Umsetzung durch die Betriebssicherheitsverordnung
 - Produkthaftung bei Schadensfällen
 - Aufgaben der Behörden
 
 
- Inverkehrbringen neuer Maschinen
- Produktsicherheitsgesetz / Maschinenrichtlinie
 - Anwendungsbereich und grundlegende Anforderungen
 - Dokumentation / Betriebsanleitung / Bescheinigungen
 - Anwendung der UVV / BetrSichV
 
 
- Technische Dokumentation, Kauf und Abnahme von Maschinen, Betriebsanleitung für Maschinen
 - Gebrauchte Maschinen: Rechtsgrundlagen nach BetrSichV
 
Hinweise
Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen.