Maschinen- und Gerätesicherheit für befähigte Personen, Hersteller und Betreiber.
- Seminar
- Präsenz
- 11 Termine verfügbar
- 16 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Standards der Maschinensicherheit: Was Einkäufer, Hersteller, Befähigte Personen und Betreiber wissen müssen
Ein- und Verkäufer, Hersteller sowie Betreiber von Maschinen und Anlagen sehen sich zunehmend komplexen rechtlichen Anforderungen gegenüber. Die EU-Maschinenrichtlinie und die nationale Betriebssicherheitsverordnung sorgen für einheitliche Standards im Bereich Maschinen- und Gerätesicherheit.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen einen strukturierten Überblick über die relevanten gesetzlichen Anforderungen, die Grundlagen der Maschinen- und Gerätesicherheit sowie praxisnahe Hinweise für Hersteller, Betreiber und befähigte Personen. So sind Sie optimal informiert und können Sicherheitsaspekte und regulatorische Vorgaben besser einordnen.
Nutzen
- Sie lernen die EG-Mindestanforderungen kennen und erhalten einen fundierten Überblick über deren Anwendung.
- Sie lernen die Grundlagen für einen sicheren Betrieb auf der Basis der nationalen BetrSichV kennen.
- Sie verfügen über die Sachkenntnis, um schon bei Kaufvorbereitung und Vertragsgestaltung Einfluss auf den sicheren Betrieb von Maschinen und Geräten zu nehmen.
Zielgruppe
Inhalte
- Europäisches und deutsches Arbeitsschutzrecht
- Aufbau von Richtlinien und Normen / CE-Zeichen
- Maschinenrichtlinie
- Umsetzung durch die Betriebssicherheitsverordnung
- Produkthaftung bei Schadensfällen
- Aufgaben der Behörden
- Inverkehrbringen neuer Maschinen
- Produktsicherheitsgesetz / Maschinenrichtlinie
- Anwendungsbereich und grundlegende Anforderungen
- Dokumentation / Betriebsanleitung / Bescheinigungen
- Anwendung der UVV / BetrSichV
- Technische Dokumentation, Kauf und Abnahme von Maschinen, Betriebsanleitung für Maschinen
- Gebrauchte Maschinen: Rechtsgrundlagen nach BetrSichV
Hinweise
Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen.