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Prüfen Sie als Befähigte Person Erdbaumaschinen nach BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12.
Fachliche Qualifikation nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Verwendung von Arbeitsmitteln.
Durchführung eines Konformitätsverfahrens
in acht Arbeitsschritten.
Erhalten Sie Hilfsmittel und Instrumente für die Erfüllung Ihrer rechtlichen und organisatorischen Betreiberpflichten.
Führen Sie als Befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen nach BetrSichV und DGUV 68 durch.
Führen Sie die geforderten Prüfungen der
Hebezeuge professionell und sicher durch.
Arbeitsschutz Management und Kommunikation Medizintechnik Qualität Technik Alle anzeigen 26 Instandhaltung 20 Produktion und Fertigung 3 Maschinen- und Anlagensicherheit 23 Unternehmer- und Betreiberpflichten 20