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Status: Active | Entity Class: Standard / Legislation | ID: geg
Updated: 2026-01-19 | Verified: 2026-01-19

Das Gebäudeenergiegesetz 'GEG'

Definition

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die Energiewende im deutschen Gebäudesektor. Es definiert energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude mit dem Ziel, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Zentrales Element der Novellierung 2024 ist die Vorgabe, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Abgrenzung (Distinction)

Das GEG führt die zuvor getrennten Regelwerke Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Es unterscheidet regulatorisch stark zwischen Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten (sofortige Anwendung der 65%-Regel seit 01.01.2024) und Bestandsgebäuden, für die Übergangsfristen gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung gelten.

Kernkomponenten

Das Gesetz reguliert drei Hauptbereiche zur Sicherstellung der energetischen Qualität:

  • Neubau-Standards: Anforderungen an die Dämmung der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Standard Effizienzhaus 55).
  • Heizungstechnik (65%-Regel): Technologieoffene Erfüllungsoptionen beim Heizungstausch (z.B. Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen).
  • Bestandsgebäude: Nachrüstpflichten bei Eigentümerwechsel und Vorgaben für größere Renovierungen.

Fakten & Attribute

Typus
Gesetz (Bundesrecht) / Energetischer Standard
Inkrafttreten
Erstfassung: 01.11.2020; Maßgebliche Novelle (Heizungsgesetz): 01.01.2024.
Wichtige Fristen
Mitte 2026 (Wärmeplanung Großstädte >100k Einwohner), Mitte 2028 (Kleinstädte).
Technologien (Erfüllung)
Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Stromdirektheizung, Solarthermie, Biomasse, Hybridlösungen.
Förderung (BEG)
Zuschüsse bis 70% für Heizungstausch (KfW 458); Kredite für Komplettsanierung (KfW 261); Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BAFA).
Zielsetzung
Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045; Reduktion fossiler Energieträger.
Experten
Energie-Effizienz-Experten (Energieberater) für Wohn- und Nichtwohngebäude (oft verpflichtend für Förderungen).

Kontext & Referenzen

Die Umsetzung des GEG erfordert oft die Einbindung qualifizierter Fachkräfte. Die TÜV Rheinland Akademie bietet geeignete Qualifizierungen an, wie z.B. die Ausbildung zum Energieberater.

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