Zuletzt aktualisiert am 28.01.2026
Der SiGeKo ist auf Baustellen für Arbeitsschutz zuständig. Der SiGeKo strukturiert die Zusammenarbeit und Maßnahmen, damit alle Beteiligten sicher arbeiten können.
Ein SiGeKo ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung (BaustellV). Er unterstützt den Bauherrn dabei, Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Planungs- und Ausführungsphase zu koordinieren insbesondere, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind.
Als SiGeKo gilt, wer als Koordinator nach BaustellV für ein konkretes Bauvorhaben bestellt wurde und dafür geeignet ist. Die Aufgaben und der Rahmen sind in § 3 BaustellV geregelt.
Ob jemand „geeignet“ ist, wird durch die RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) konkretisiert. Dort werden die Kernbereiche der Qualifikation beschrieben.
Die Beauftragung eines Koordinators entbindet den Bauherrn nicht von seiner Verantwortung. Das ist in § 3 BaustellV ausdrücklich festgelegt.
Grundsätzlich ist der Bauherr für die Bestellung des SiGeKo verantwortlich, immer dann, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Alternativ kann der Bauherr seine Pflichten nach der Baustellenverordnung an einen „beauftragten Dritten“ gemäß § 4 BaustellV übertragen. In diesem Fall nimmt der beauftragte Dritte die Bestellung vor oder übernimmt die Koordinatorenaufgabe selbst, sofern er dafür geeignet ist. Wichtig: Trotz Beauftragung bleibt der Bauherr bzw. der beauftragte Dritte in der Verantwortung.
✓ Erstellung und Aktualisierung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der die individuellen Anforderungen und Gefährdungen der Baustelle berücksichtigt.
✓ Koordinierung der verschiedenen am Bau beteiligten Unternehmen, um einen optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
✓ Identifikation, Bewertung und Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
✓ Beratung des Bauherrn und der Planer in Fragen des Arbeitsschutzes.
✓ Mitwirkung bei der Erstellung der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde.
✓ Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, die wichtige Informationen für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung enthalten.
Die BaustellV spricht von „geeigneten“ Koordinatoren. Was das konkret bedeutet, ist in der RAB 30 beschrieben: SiGeKos benötigen baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse und passende Berufserfahrung. Genau hier setzt eine SiGeKo-Weiterbildung/RAB-30-Schulung an. Sie vermittelt die erforderlichen Arbeitsschutzfachlichenkenntnisse und Koordinatorenkenntnisse strukturiert und nachweisbar und ist damit die ideale Grundlage, um SiGeKo-Aufgaben im Unternehmen professionell und rechtssicher wahrzunehmen.
Ein SiGeKo ist erforderlich (Bestellpflicht), sobald ein Bauvorhaben eine „Baustelle“ im Sinne der Baustellenverordnung ist und dort Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gleichzeitig oder nacheinander. In diesem Fall muss der Bauherr (oder der gemäß § 4 BaustellV beauftragte Dritte) einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen.
Auch wenn die Gewerke nacheinander kommen, arbeiten mehrere Unternehmen am Projekt (z. B. Rohbau, Elektro, HLS, Trockenbau).
Bei Generalunternehmer-Projekten mit Nachunternehmern gilt: Vertraglich gibt es nur einen Auftragnehmer, auf der Baustelle sind es jedoch mehrere Arbeitgeber mit Beschäftigten.
Die RAB 30 konkretisiert, welche Qualifikationen ein geeigneter SiGeKo nachweisen muss. Dazu gehören:
Die erforderliche Berufserfahrung ist abhängig von Art und Umfang des Bauvorhabens. In der RAB 30 werden in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung genannt.
Die Vergütung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) variiert stark, vor allem je nachdem, ob die Tätigkeit angestellt oder freiberuflich auf Honorarbasis ausgeübt wird. Einflussfaktoren sind unter anderem Berufserfahrung, Region, Projektgröße und -komplexität.
Gehalt.de weist für die Stelle „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/-in (SiGeKo)” je nach Erfahrung ein typisches Bruttogehalt von 54.658 bis 64.814 Euro pro Jahr bei einer 40-Wochenstunden-Woche aus.
Meingehalt.net nennt als Orientierung ein Median-Gehalt von ca. 4.433 € brutto pro Monat.
Freiberuflich (Honorar): Für SiGeKo-Leistungen gibt es keine HOAI-Vergütungssystematik, die Vergütung wird frei vereinbart. Dies wird unter anderem mit einer Entscheidung des OLG Celle begründet, da es sich nicht um eine typische Architekten-/Ingenieurleistung im Sinne der HOAI handelt.
In der Praxis werden als grobe Orientierungswerte für durchschnittliche Bauvorhaben häufig 0,6 % bis 1,2 % der Nettobausumme genannt. In der gleichen AKBW-Unterlage wird zudem ein Fall erwähnt, in dem 0,4 % der Nettobausumme als „üblich“ eingestuft wurden.
Die Baustellenverordnung macht keine festen Vorgaben zur Anzahl der Baustellenbegehungen. Maßgeblich ist, dass die Koordination ihre Pflichten gemäß § 3 BaustellV wirksam erfüllt. In der Praxis werden Begehungen regelmäßig und zusätzlich anlassbezogen durchgeführt, wobei die Häufigkeit von verschiedenen Faktoren abhängt: Bauphase, Gefährdungspotenzial, Schnittstellen der Gewerke und Änderungen im Bauablauf. Für eine erfolgreiche SiGeKo-Tätigkeit sind mindestens bedarfsbezogene bzw. regelmäßige Baustellenbesuche erforderlich, die durch Besprechungen und Dokumentationen (z. B. Begehungsberichte) ergänzt werden.
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