Die Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes sind vielfältig. Sie beinhalten auf der einen Seite, Brände präventiv zu verhindern. Andererseits gehört dazu auch die Aufgabe, alle Angestellten in einem Betrieb mit den Regeln vertraut zu machen, die bei einem Brandfall gelten. Dazu zählt auch, wie sich Mitarbeiter im Unternehmen richtig verhalten und in Sicherheit bringen. Wiederkehrende Übungen mit einem simulierten Notfall helfen hier, um die Räumung des Gebäudes zu proben.
Arbeitgeber sind zunächst verpflichtet, die Anfälligkeit einer Arbeitsstätte für einen Brand zu beurteilen und das zu dokumentieren. Daraus entsteht der Auftrag, eine Brandschutzordnung für das Gebäude zu entwerfen. Zudem sind regelmäßig Brandschutzbegehungen durchzuführen. Zum organisatorischen Brandschutz gehört auch, Fluchtwege zu schaffen und Rettungspläne zu erstellen, die im ganzen Unternehmen sichtbar dargestellt sein müssen. Hinzu kommt die Aufgabe, für den Ernstfall auch Pläne zur Alarmierung und zur Gefahrenabwehr auszuarbeiten.
Als weitere Maßnahme zählt zum organisatorischen Brandschutz, Fachkräfte im Brandschutz in einem Unternehmen zu bestellen oder zu benennen. Damit verbunden ist der verpflichtende Auftrag, sich um eine Ausbildung oder Weiterbildung dieser Personen zum Thema Brandschutz zu kümmern. Nur durch die entsprechende Qualifizierung im Brandschutz können Angestellte eines Unternehmens die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer übernehmen. Ebenso ist das regelmäßige Unterweisen zum Brandschutz aller Beschäftigten eine zentrale Aufgabe des organisatorischen Brandschutzes.
Eine Aufgabe ist ebenfalls, Ersthelfer zu bestimmen und Vorgaben für die Erste-Hilfe zu definieren sowie eine persönliche Schutzausrichtung (PSA) bereitzustellen. Abschließend umfasst der organisatorische Brandschutz den Auftrag, die Prüfung und Wartung technischer Einrichtungen zum Brandschutz zu organisieren und sicherzustellen.