Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen sich intensiver mit Menschenrechten zu beschäftigen - die Funktion des/der Menschenrechtsbeauftragten wird dringend empfohlen. Indessen zeichnen sich auf europäischer Ebene weitaus schärfere Vorgaben für Unternehmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ab.
- Video-Learning: Selbstlernen. Dauer 30 Minuten. Die Nutzung des Video-Learnings ist optional. - Classroom: Gruppenphase. Präsenz oder Virtual Classroom. - PersCert Prüfung: Präsenz oder Virtual Classroom.
Nutzen
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Sie erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des LkSG.
Sie lernen, welche Funktion und Aufgaben ein/-e Menschenrechtsbeauftragte/-r übernimmt.
Sie erhalten Hilfestellungen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Ihrem Unternehmen.
Zielgruppe
Führungskräfte und Verantwortliche, die in ihrer Organisation nachhaltig wirtschaften wollen und sich für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in verschiedenen Unternehmensbereichen interessieren; Mitarbeiter:innen der Beschaffung und des Lieferkettenmanagements; Arbeitsschutz-, Umwelt-, Compliance-, Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagementbeauftragte.
Abschluss
Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als „Menschenrechtsbeauftragter (TÜV)“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID 0000083188 als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kund:innen und Interessent:innen.
Das Zertifikat „Menschenrechtsbeauftragter (TÜV)" hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Durch eine kostenpflichtige Rezertifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses zu verlängern. Dazu bedarf es der Teilnahme an mindestens einer (oder mehreren) fachrelevanten Weiterbildung(en) im Gültigkeitszeitraum des Zertifikats im Gesamtumfang von mindestens 8 UE sowie dem Nachweis über die fortgesetzte berufliche Tätigkeit im Fachgebiet.
Inhalte des Seminars
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Grundlagen und Hintergründe zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen
Rechtliche Anforderungen (national und international)
Die ILO-Kernarbeitsnormen
Funktion und Aufgaben des/der Menschenrechtsbeauftragten
Methoden und Tools zur praktischen Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (u.a. Risikomanagement, Lieferantenbewertung, Menschenrechtsstrategie, Wirksamkeitskontrollen von Präventionsmaßnahmen, Berichterstattung)
Audit- und Zertifizierungssysteme für menschenrechtliche Aspekte
Wichtige Hinweise
Alle Teilnehmer des Seminars erhalten eine kostenlose Freischaltung zu unserem "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Video-Learning" (09868). Dieses Video-Learning (ca. 30min) eignet sich auch hervorragend als Awareness-Schulung für die gesamte Belegschaft von Unternehmen und kann im Rahmen eines Lizenzpaketes erworben werden. In diesem Fall wenden Sie sich gerne an: Sandra.Fahling@de.tuv.com
Qualifizierung zum zertifizierten Compliance Officer (TÜV) in Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen.
14 Termine verfügbar
32 Unterrichtseinheiten
3.445,00 €Nettopreis (zzgl. MwSt.)
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.