- Bau, Gebäude und Immobilienwirtschaft
Prüfung zum Gutachter für Photovoltaik-Anlagen (TÜV).
Zertifikatsprüfung von der Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland.
Sonnenenergie für die Stromerzeugung zu nutzen hat Zukunft. Doch Fehler bei der Planung, Installation oder ungeeignetes Material führen zu Problemen. Mit dem Experten-Know-how eines Gutachters haben Ihre Kunden und Auftraggeber einen kompetenten Partner an der Seite, der die Regeln der Technik beherrscht und ein fundiertes Gutachten erstellen kann.
Nutzen
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- Sie erkennen als Gutachter für Photovoltaikanlagen die Material- und Schnittstellenprobleme bei der Installation dieser Anlagen und können diese fachgerecht begutachten.
- Sie erwerben ein in der Wirtschaft anerkanntes Zertifikat und können sich neue Marktpotenziale in einem wachsenden Sektor der Energietechnik erschließen.
Zielgruppe
Personen, die den modularen Lehrgang besucht haben, bzw. Personen mit gleichwertigen Vorkenntnissen. Voraussetzungen
§o Erfolgreicher Abschluss als Meister, Techniker eines baurelevanten Gewerks mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung mit solartechnischen Anlagen
oder
§o Studienabschluss als Ingenieur oder in anderen Naturwissenschaften mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung mit solartechnischen Anlagen.
Abschluss
Zertifikat
- Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als „Gutachter für Photovoltaikanlagen (TÜV)“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 0000032237. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.
- Das Zertifikat "Gutachter für Photovoltaikanlagen (TÜV)" hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Durch eine kostenpflichtige Rezertifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses bei Nachweis kontinuierlicher fachbezogener Tätigkeit als Gutachter für Photovoltaik-Anlagen, dem Nachweis von mindestens einem fachlichen Weiterbildungstag (8 Unterrichtseinheiten) pro Jahr, sowie dem Nachweis und der Bewertung von im Zertifizierungszeitraum selbst erstellten Gutachten alle 3 Jahre zu verlängern.
Inhalte des Seminars
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Dreistündige schriftliche Prüfung zu den Inhalten des modularen Lehrgangs, bestehend aus den Einzelmodulen
- „Photovoltaikanlagen - Sachkunde für Gutachter“ (Veranst.- Nr. 17601),
- „Typische Fehlerquellen beim Bau von Photovoltaikanlagen (Gutachter).“ (Veranst.-Nr. 17603) und
- „Sachverständigenwesen und Gutachten zu Solaranlagen“ (Veranst.-Nr. 17610).
Terminauswahl
Prüfung zum Gutachter für Photovoltaik-Anlagen (TÜV).
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