Sicherheit und Unfallverhütung durch
jährliche Unterweisung.
Nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen u. Kühleinrichtungen" ist der Betreiber verpflichtet, die versicherten Personen vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und in angemessenen Zeitabständen (mindestens einmal jährlich) über die Gefahren im Umgang mit Kälteanlagen, die Sicherheitsbestimmungen und das Verhalten bei Unfällen oder Störungen zu unterweisen.
Nutzen
Sie erhalten die gemäß der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.35 (BGR 500 Kapitel 2.35) erforderliche Sicherheitsunterweisung im Umgang mit Kälteanlagen und Kühleinrichtungen.
Sie frischen Ihre kältetechnischen Kenntnisse auf.
Zielgruppe
Personen, die als Hersteller oder Betreiber von gewerblichen Kühleinrichtungen oder als Wartungspersonal für den Umgang mit Kältemitteln Verantwortung tragen; Mitarbeiter aus Unternehmen und Werkstätten, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren, warten und in Betrieb nehmen.
Inhalte
Aufbau, Funktion und Betrieb von Kühlmaschinen und Wärmepumpen (Auffrischung der kältetechnischen Grundlagen)
Unterweisung
Gefahren, die vom Kältemittel ausgehen (z.B. Flusssäure-Bildung)
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Sicherheitsunterweisung - Betreiben von Kälteanlagen und Wärmepumpen.
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