Fachkundige Person - Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung sicher umsetzen.
Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (§ 38 Abs. 1 MVStättVO). Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, sowohl im Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch zum Schutz der Besucher. Für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist Fachkunde gefordert.
Nutzen
Sie kennen Instrumente und Methoden zur Entdeckung und Bewertung von Gefährdungen bei Veranstaltungen.
Sie können eine veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung selber erstellen oder daran mitwirken.
Sie können geeignete und haftungsminimierende Maßnahmen ableiten, umsetzen und dokumentieren.
Sie wissen die gesetzlichen Anforderungen richtig in die Praxis umzusetzen.
Zielgruppe
Personen, die für die Gefährdungsbeurteilungen im Bereich „Veranstaltungen“ verantwortlich sind oder daran mitwirken. Speziell alle Verantwortungsträger wie Veranstaltungsleiter, Meister für Veranstaltungstechnik und Fachkräfte für Veranstaltungstechnik.
Anforderungen
Kenntnisse der MVStättVO, grundlegende Kenntnisse des Arbeitsschutzes sowie insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 und 18 (ehemals BGV/GUV).
Inhalte
Rechtsgrundlage MVStättVO, insbesondere § 38 Abs. 1 MVStättVO
Rechtsgrundlage ArbSchG , BetrSichV und ArbStättV
Begriffe und rechtliche Anforderungen
Grundpflichten des Arbeitgebers
Verantwortung, Haftung, Delegation, Stabsstellen
Verschiedene Modelle aus der Praxis der Berufsgenossenschaften
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) in der Praxis
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 38 ff. MVStättVO.
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