Prüfer in Schutzausrüstung prüft KesselPrüfer in Schutzausrüstung prüft Kessel

Zerstörungsfreie Prüfung

Inhaltsverzeichnis

    Seminare zur zerstörungsfreien Prüfung.

    Als ein von PersCert TÜV anerkanntes Schulungszentrum, bieten wir ihnen Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Qualifizierungsprüfung, auf die Erneuerungsprüfung und auf die Rezertifizierungsprüfung in verschiedenen ZfP-Verfahren an. Diese Seminare finden in unseren Einrichtungen statt, können aber bei Bedarf und nach Vorliegen der Voraussetzungen auch in ihren Räumlichkeiten durchgeführt werden.

    Qualifizierungen und Zertifizierungen von Personal der zerstörungsfreien Prüfung

    Unsere Seminare werden entsprechend den Regeln der DIN EN ISO 9712 "Zerstörungsfreie Prüfung - Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung" durchgeführt. Die Qualifizierungsprüfungen, Erneuerungsprüfungen und Rezertifizierungsprüfungen erfolgen durch PersCert TÜV, ebenso die Zertifizierung, Erneuerung bzw. Rezertifizierung.

    Informationen zur Ausbildung zerstörungsfreie Prüfung.

     Wir schulen Sie in den folgenden Verfahren:

    • Sichtprüfung (VT)
    • Eindringprüfung (PT)

    Welche Stufe kommt für Sie in Frage?

    Wir schulen Sie in den Stufen 1 und 2 und bieten Ihnen die entsprechenden Prüfungen in diesen Stufen an.

    Stufe 1
    Als in der Stufe 1 zertifizierte Person, dürfen sie eine ZfP nach einer Prüfanweisung und unter Aufsicht von Stufe-2- oder Stufe-3-Personal durchführen. Sie dürfen innerhalb des Geltungsbereichs Ihres Zertifikats und nach Bestellung durch den Arbeitgeber, ZfP-Ausstattung einstellen und zerstörungsfreie Prüfungen durchführen. Sie dürfen die Prüfergebnisse aufzeichnen und sie auf der Grundlage schriftlicher Kriterien einordnen. Darüber hinaus können sie über die Ergebnisse Bericht erstatten. 

    Stufe 2
    Als in der Stufe 2 zertifizierte Person, dürfen Sie alles, was Stufe-1-Personal darf, zusätzlich dürfen sie zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensanweisung oder ZfP-Prüfanweisung durchführen. Sie dürfen innerhalb des Geltungsbereichs Ihres Zertifikats und nach Bestellung durch den Arbeitgeber, ZfP-Prüftechnik und Prüfverfahren auswählen, die Ausrüstung einstellen und die Einstellungen prüfen, ZfP durchführen und überwachen, Anzeigen erfassen und interpretieren. Sie sind in der Lage und dürfen Personal der Stufen 1 und 2 anleiten und betreuen, alle Tätigkeiten der Stufen 1 und 2 durchführen und beaufsichtigen und sie dürfen über Ergebnisse von ZfP Bericht erstatten.

    zerstörungsfreie Prüfungzerstörungsfreie Prüfung

    TIPP: Vorbereitendes Praktikum

    Bis zu 50 % der praktischen Erfahrungszeit dürfen durch ein geeignetes Praktikum abgedeckt werden, wobei die Dauer mit einem Faktor von höchstens fünf gewichtet werden darf. Diese Vorgehensweise darf nicht angewendet werden, wenn die beantragte Zertifizierung im Geltungsbereich eingeschränkt ist.

    Das Praktikum muss auf die praktische Lösung häufig vorkommender Prüfprobleme konzentriert sein und sollte eine aussagekräftige Anzahl zu prüfender Übungsstücke mit bekannten Fehlern umfassen. Das Programm muss von der Zertifizierungsstelle anerkannt sein.

    Die Kursmodalitäten

    Unsere Seminare richten sich vorrangig an Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Kraftwerks-, Stahl- und Rohrleitungsbaus, der Luft- und Raumfahrt, des Waggon- und Schienenfahrzeugbaus, des Boots- und des Windkraftanlagenbaus, aus der Automobilindustrie und aus Prüflaboren. Darüber hinaus an Angestellte oder Selbstständige, die die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungsteilnahme erfüllen.

    Zulassungsvoraussetzungen

    Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Qualifizierungsprüfung sowie zur Zertifizierung weichen je nach Verfahren voneinander ab.

    Für alle Stufen ist ein aktueller schriftlicher Nachweis zufriedenstellender Nahsehfähigkeit (nicht älter als 12 Monate) und Farbsehvermögen (nicht älter als 5 Jahre) gefordert. Für VT-Personal ist gemäß DIN EN ISO 13018 zusätzlich der Nachweis über ausreichende Fernsehfähigkeit (nicht älter als 12 Monate) beizubringen.

    Gemäß der DIN EN ISO 9712 müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

    • Nahsehfähigkeit
      Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman 4,5 oder gleichwertige Buchstaben in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können.
    • Farbsehvermögen
      Das Farbsehvermögen und/oder die Graustufenwahrnehmung müssen dafür ausreichen, dass der Kandidat Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann, die bei den betreffenden ZfP-Verfahren, wie vom Arbeitgeber festgelegt, benutzt werden.
    • Fernsehfähigkeit (nur VT-Personal, gemäß DIN EN ISO 13018)
      Auf mindestens einem Auge muss der Sehschärfegrad 0,63 mit oder ohne Sehhilfe erreicht werden.
    • Industrielle Erfahrung
      Vor der Qualifizierungsprüfung muss ein schriftlicher Nachweis einer mindestens 2-tägigen (Stufe 1), 5-tägigen (Stufe 2) bzw. 6-tägigen (Direkteinstieg in Stufe 2) industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren, vom Arbeitgeber unterschrieben, nachgewiesen werden.
      Vor der Erstzertifizierung muss ein schriftlicher Nachweis einer mindestens 15-tägigen (Stufe 1), 45-tägigen (Stufe 2) bzw. 60-tägigen (Direkteinstieg in Stufe 2) industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren, vom Arbeitgeber unterschrieben, nachgewiesen werden.

    Online-Seminar zu zerstörungsfreien Prüfungen – Sonderprüfungen.

    Kompakt informiert durch Fachexperten von TÜV Rheinland Industrie Service.

    Mitarbeiter bei einer zerstörungsfreien Prüfung
    Das Webinar vermittelt die wichtigsten Grundlagen und Voraussetzungen für Ersatzprüfungen im Betrieb und erläutert Vorteile sowie Nachteile von zerstörungsfreien Prüfungen bei Ersatz-/Sonderprüfungen.

    SECTOR Cert

    Die Zertifizierungsstelle darf den Ersatz der Anforderungen an die Nahsehfähigkeit durch die Erfüllung einer geeigneten Alternative in Betracht ziehen. Nach der Zertifizierung müssen die Prüfungen der Nahsehfähigkeit mindestens einmal jährlich durchgeführt und durch den Arbeitgeber bestätigt werden.

    Den Zertifizierungsantrag und weitere Formulare der Personalzertifizierung SECTOR Cert finden Sie hier.

    Zertifizierungsstelle für zerstörungsfreie PrüfungZertifizierungsstelle für zerstörungsfreie Prüfung

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    • Inhouse-Seminare - Maßgeschneiderte Weiterbildungen

      Sie suchen maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote für Ihr Unternehmen? Nutzen Sie die Inhouse-Seminare der TÜV Rheinland Akademie für die passgenaue Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden.

      Ob ZfP oder eines unserer 71 anderen Themenfelder, gerne stimmen wir mit Ihnen die Seminare genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab.

      Vorteile unserer Inhouse-Angebote

      • Erarbeitung individueller Problemlösungen exakt zu Ihrem Unternehmen passend
      • Geringer Kostenaufwand bei maximaler Auslastung der Seminare
      • Praxiserfahrene Trainer und Referenten
      • Individualtrainings, Seminare und Lehrgänge für Gruppen bis zu 12 Personen

      Die Kursmodalitäten
      Unsere Seminare richten sich vorrangig an Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Kraftwerks-, Stahl- und Rohrleitungsbaus, der Luft- und Raumfahrt, des Waggon- und Schienenfahrzeugbaus, des Boots- und des Windkraftanlagenbaus, aus der Automobilindustrie und aus Prüflaboren. Darüber hinaus an Angestellte oder Selbstständige, die die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungsteilnahme erfüllen.


      Zulassungsvoraussetzungen
      Die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungs- und Prüfungsteilnahme sowie zur Zertifizierung weichen je nach Verfahren voneinander ab.

      Für alle Stufen ist ein aktueller schriftlicher Nachweis zufriedenstellender Nahsehfähigkeit (nicht älter als 12 Monate) und Farbsehvermögen (nicht älter als 5 Jahre) gefordert. Für VT-Personal ist gemäß DIN EN ISO 13018 zusätzlich der Nachweis über ausreichende Fernsehfähigkeit (nicht älter als 12 Monate) beizubringen.

      • Nahsehfähigkeit
        Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman 4,5 oder gleichwertige Buchstaben in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können.
      • Farbsehvermögen
        Das Farbsehvermögen und/oder die Graustufenwahrnehmung müssen dafür ausreichen, dass der Kandidat Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann, die bei den betreffenden ZfP-Verfahren, wie vom Arbeitgeber festgelegt, benutzt werden.
      • Fernsehfähigkeit (nur VT-Personal, gemäß DIN EN ISO 13018)
        Auf mindestens einem Auge muss der Sehschärfegrad 0,63 mit oder ohne Sehhilfe erreicht werden.

      Die Zertifizierungsstelle darf den Ersatz der Anforderungen an die Nahsehfähigkeit durch die Erfüllung einer geeigneten Alternative in Betracht ziehen. Nach der Zertifizierung müssen die Prüfungen der Nahsehfähigkeit und der Fernsehfähigkeit (nur VT-Personal) mindestens einmal jährlich durchgeführt und durch den Arbeitgeber bestätigt werden.

      Nach der Zertifizierung müssen die Prüfungen des Farbsehvermögens muss mindestens alle 5 Jahre durchgeführt und durch den Arbeitgeber bestätigt werden.

    • Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme

      Kombikurs Sichtprüfung und Kombikurs Eindringprüfung

      • Schriftlicher Nachweis einer mindestens 6-tägigen industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren, vom Arbeitgeber unterschrieben
      • Aktueller Sehtest (Nahsehfähigkeit, Fernsehfähigkeit (nur VT) und Farbsehvermögen)
    • Voraussetzungen zur Zertifizierung

      Kombikurs Sichtprüfung und Kombikurs Eindringprüfung

      • Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Stufen 1 und 2 im jeweiligen Verfahren (Bestehen der Qualifizierungsprüfung)
      • Schriftlicher Nachweis einer mindestens 60-tägigen industriellen ZfP-Erfahrung im jeweiligen Verfahren, vom Arbeitgeber unterschrieben
      • Aktueller Sehtest
    • Fristen, die es zu beachten gilt

      Erstzertifizierung
      Die Erstzertifizierung muss separat beantragt werden. Nach erfolgreich bestandener Zertifizierungsprüfung im jeweiligen Verfahren und bis spätestens 2 Jahre danach kann die Erstzertifizierung beantragt werden.

      Erneuerung
      Die Erneuerung ist 5 Jahre nach der Erstzertifizierung und 5 Jahre nach der Rezertifizierung notwendig. Hierfür ist eine Erneuerungsprüfung abzulegen. Die Gültigkeit dieses Zertifikates beträgt weitere 5 Jahre, danach ist es entweder ungültig oder Sie lassen sich rezertifizieren.

      Rezertifizierung
      Die Rezertifizierung ist 10 Jahre nach der Erstzertifizierung und 5 Jahre nach der Erneuerung notwendig. Hierfür ist eine Rezertifizierungsprüfung abzulegen. Die Gültigkeit dieses Zertifikates beträgt weitere 5 Jahre, danach ist es entweder ungültig oder Sie lassen es erneuern.

    Unsere Seminarübersicht zum Download.

    Technik Seminare

    Technik Broschüre 2024/2025

    Effizient und sicher betreiben. Seminare und Lehrgänge mit zertifiziertem Abschluss. Für einen Gesamteindruck über unser bundesweites Technik-Seminarportfolio werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Broschüre für 2024/2025.

    PDF, 264 Seiten, 3,4mb

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