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Beurteilen Sie als Fachkundiger die
Gefährdungen aus Technik, Gefahrstoffen
und psychischen Belastungen (§ 5 ArbSchG).
Fachkundige Gefährdungsbeurteilung und Überwachung von Gerüstkonstruktionen bei deren Nutzung.
Spezialwissen für Sachverständige und Gutachter.
Koordinatorenkenntnisse nach Baustellenordnung und den Regeln für Arbeiten auf Baustellen (RAB 30, Anl. C + D).
Garantieren Sie als Befähigte Person für Leitern und Tritte sowie für Fahrgerüste durch wiederkehrende Prüfungen Sicherheit.
Erhalten Sie die Sachkunde zu gesetzlichen und technischen Regeln für die Prüfung von Steigleitern und Steiggängen.
Praxiskurs zur regelmäßigen Prüfung der
Schutzausrüstung - DGUV-Grundsatz 312-906.
Für sicheres Arbeiten an Straßen erhalten Sie als Verantwortlicher die Fachkenntnis nach MVAS 99, ZTV-SA 97 und RSA 21.
Radonmessungen in Gebäuden normgerecht durchführen und gerichtsfest dokumentieren.
Arbeitsschutzkenntnisse für Sicherheits-
und Gesundheitsschutz-Koordinatoren auf
Baustellen (nach RAB 30 Anl. B + D).
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilienwirtschaft Medizintechnik Qualität Technik Umwelt und Energie