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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV)

Inhaltsverzeichnis

    Ausbildung, Rolle und Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.

    Brandschutzbeauftragte sind speziell ausgebildete Personen, die sich in einem Unternehmen um den Brandschutz kümmern. Sie übernehmen diese Aufgabe, weil sie vom Arbeitgeber damit beauftragt werden. Brandschutzbeauftragte besitzen eine ähnlich besondere Rolle für die Sicherheit eines Betriebes wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt.

    Unser Weiterbildungsangebot finden Sie über die Suchfunktion.

    Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV).

    Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist beim TÜV Rheinland möglich. Absolventen erhalten in den Veranstaltungen umfangreiches Wissen, um sich als Brandschutzbeauftragter zu qualifizieren. Die Seminare Brandschutzbeauftragter (TÜV) sind ab einem Preis von 2.880 Euro buchbar.

    In den Kursen vermitteln Experten fachliches Wissen zum baulichen Brandschutz, technischen Brandschutz und zum organisatorischen Brandschutz. Die konkreten Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV) finden Sie auf unseren Themenseiten zum Brandschutz. Zu den Schwerpunkten der Ausbildung gehören das Brandschutzrecht mit seinen Vorschriften und Normen sowie die Einführung in Ziele und Aufgabenbereiche des Brandschutzes.

    Nach der erfolgreichen Absolvierung der Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten steht eine mündliche und schriftliche Abschlussprüfung an. Die Prüfung wird durch eine unabhängige Stelle beim TÜV Rheinland abgenommen. Teilnehmende, die eine Brandschutzbeauftragten-Ausbildung durchlaufen haben, erhalten ein Zertifikat. Es gilt als Ausbildungsnachweis und befähigt dazu, zukünftig als Brandschutzbeauftragter tätig zu werden. Parallel erhalten angehende Brandschutzbeauftragte eine ID, mit der die Qualifizierung im weltweit zugänglichen Portal Certipedia dokumentiert wird.

    Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV) ist eine anerkannte Ausbildung gemäß der DGUV-Information 205-003, der vfdb-Richtlinie 12/09-01 sowie VdS-Richtlinie 311.

    Podcademy Island – Podcast zu den Jobs von Morgen.

    Auf der Podcademy Island – der Wissenswohlfühlinsel der TÜV Rheinland Akademie – erkunden wir gemeinsam mit Ihnen spannende Zukunftsberufe. In Folge 10 geht es um den Brandschutzbeauftragten – eine wichtige Funktion, auch für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Alle Folgen finden Sie hier in der Podcast-Übersicht

    Podcast-Folge Brandschutz
    Feuer und Flamme: Der Brandschutz im Unternehmen!

    Fortbildungen für Brandschutzbeauftragte (TÜV) und Bautechniker Brandschutz (TÜV).

    Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014 und DGUV-Information 205-003 müssen Brandschutzbeauftragte regelmäßig eine Fortbildung absolvieren. Die Weiterbildung umfasst innerhalb von drei Jahren insgesamt 16 Unterrichtseinheiten. In den Seminaren wiederholen sich die Themen aus der Ausbildung. Das erlernte Wissen wird nochmals aufgefrischt. Informationen über neue Regelungen und Vorschriften, Beispiele aus der Praxis und aktuelle Fragestellungen zum Thema Brandschutz ergänzen das Weiterbildungsprogramm.

    Eine kompakte Präsenzfortbildung finden Sie unter Fortbildung Brandschutzbeauftragte (Sem.-Nr. 05410) oder als Virtual Classroom Format unter Fortbildung Brandschutzbeauftragte - online Teil A (Sem.-Nr. 05420) und Fortbildung Brandschutzbeauftragte - online Teil B (Sem.-Nr. 05421).

    Eine Übersicht aller anerkannten Seminare finden Sie übersichtlich im PDF-Format zum Download im nachfolgenden Downloadbereich.

    Nutzen Sie als Brandschutzbeauftragter oder Person mit vergleichbaren Brandschutzkenntnissen auch unsere neue Top-Qualifizierung Brandschutzmanager (TÜV)

    Fortbildungen für Brandschutzbeauftragte und Bautechniker Brandschutz

    Übersicht der anerkannten Fortbildungsseminare

    PDF, 2 Seiten, 526 KB

    DOWNLOAD

    Weitere Informationen zum Brandschutzbeauftragen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    • Welche Rolle hat ein Brandschutzbeauftragter?

      Brandschutzbeauftragte sind speziell ausgebildete Personen, die sich in einem Unternehmen um den Brandschutz kümmern. Sie übernehmen diese Aufgabe, weil sie vom Arbeitgeber damit beauftragt werden. Brandschutzbeauftragte besitzen eine ähnlich besondere Rolle für die Sicherheit eines Betriebes wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt.

    • Welche Zuständigkeiten hat ein Brandschutzbeauftragter?

      Die primäre Aufgabe der Brandschutzbeauftragten ist es, Brände und Explosionen zu vermeiden. Dieses Vorhaben erfüllen sie, indem sie verschiedene Tätigkeiten ausführen. Brandschutzbeauftragte unterstützen ihren Arbeitgeber beim Erstellen von Brandschutzmaßnahmen und beraten Kollegen und Vorgesetzte in allen Fragen rund um das Thema Brandschutz.

      Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Einhaltung von vereinbarten Brandschutzmaßnahmen zu überwachen und in einem Brandschutzbericht zu dokumentieren.

      Brandschutzbeauftragte sind außerdem zuständig, eine Brandschutzordnung sowie Notfall- und Rettungspläne auszuarbeiten.

    • Wer muss verpflichtend einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

      Um die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten während der Arbeit zu gewährleisten, besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, präventive Maßnahmen zum Brandschutz zu ergreifen.

      Brandschutzbeauftragte zu bestellen, kann eine Maßnahme sein. Diese werden schriftlich beauftragt und auf Basis von definierten Anforderungen ausgebildet, denn Brandschutzbeauftragte benötigen immer eine fachliche Qualifizierung. Dadurch entsprechen sie nicht nur den unternehmerischen Pflichten im Arbeitsschutz und Baurecht, sondern erfüllen auch die Anforderungen der Versicherer hinsichtlich Brandschutz.

      Die Vorschriften zum Arbeitsschutz sehen keine generelle Pflicht vor, Beauftragte für Brandschutz zu berufen. Allerdings können Brandschutzkonzepte, die gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzungen (Sonderbauten) erstellt werden, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorsehen. Diese Vorschrift gilt ebenso bei Baugenehmigungen oder vertraglichen Vereinbarungen mit Versicherern.

      Zudem schreiben die Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.2 sowie bestimmte Beurteilungen zu Gefährdungslagen besondere Vorgaben vor. Darüber hinaus erhöhen Brandschutzbeauftragte den Schutz von Leben und Sachwerten und definieren darüber ihren sinnvollen Nutzen.

    • Externen Brandschutzbeauftragten als Alternative: Was muss bedacht werden?

      Unternehmen, die keine eigenen Brandschutzbeauftragten aus dem Kreis der Mitarbeiter stellen können oder darauf verzichten, haben die Option, externe Brandschutzbeauftragte zu verpflichten.

      Dieser Nachweis zur Bestellung ist notwendig, wenn nach dem Baurecht die Pflicht für einen Beauftragten besteht. Dabei müssen diese eine Qualifikation nach Kapitel 4 und Kapitel 5 der DGUV-Information 205-003 vorlegen.

      Maßgebend für extern bestellte Brandschutzbeauftragte ist außerdem, dass sie einer bestehenden Brandschutzorganisation zugehörig und in die internen Abläufe des beauftragenden Unternehmens eingebunden sind.

      Externe Brandschutzbeauftragte unterstützen das Management im Betrieb ausschließlich in beratender Funktion. Die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Unternehmen werden dabei vertraglich festgelegt.

    • Wie funktioniert die Bestellung von Brandschutzbeauftragten?

      Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des geltenden Betriebsverfassungsgesetzes. Dabei werden neben den Aufgaben auch der Zuständigkeitsbereich und andere Rahmenbedingungen definiert, damit der Brandschutzbeauftragte seinen Aufgaben ungehindert nachgehen kann. Im Zuge der Bestellung erfolgt daher auch eine Einweisung und die Übergabe von Unterlagen, die für den Brandschutz relevant sind. Außerdem erhält der Verantwortliche einen Zugang zu allen Räumen, die er für seine Tätigkeit aufsuchen muss.

      Bei einer gesetzlich oder gemäß behördlichen Auflagen geforderten Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist die Person namentlich der zuständigen Genehmigungsbehörde auf Verlangen mitzuteilen. Das gilt ebenfalls bei einem Wechsel der Besetzung. Als Behörde kommt dabei beispielsweise die Brandschutzdienststelle in Frage.

      Wer einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen beruft, ist auch für dessen Ausbildung und Qualifikation verantwortlich. Das schreibt die DGUV-Information 205-003 vor, die dem Arbeitgeber dieser Pflicht in die Hände legt. Dazu zählt auch, sowohl die Ausbildung als auch die Weiterbildungen des Brandschutzbeauftragten zu finanzieren.

    • Welche Pflichten und Privilegien hat eine Brandschutzbeauftragter?

      Die Erfüllung der Aufgaben von Brandschutzbeauftragten fallen als Arbeitszeit an und werden entsprechend auch verrechnet. Sie besitzen das Anrecht auf regelmäßige Fortbildung und erhalten alle notwendigen Informationen und Arbeitsmittel, die für die Tätigkeit relevant sind.

      Oft stellt sich im Vorfeld der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten die Frage der Haftung. Grundsätzlich trägt die Geschäftsführung eines Unternehmens die Verantwortung für die betriebliche Sicherheit. Für einen Brandschutzbeauftragten entsteht durch die Bestellung kein höheres Haftungsrisiko, sofern in seinem Vertrag der Bestellung keine konkreten Regelungen dazu getroffen werden.

      Der Verdienst von Brandschutzbeauftragten richtet sich immer danach, wie die Tätigkeit ausgeübt wird. Hinzu kommt, wie ein Brandschutzbeauftragter konkret ins Unternehmen eingebunden ist. Zudem spielen Größe des jeweiligen Unternehmens und Fachkenntnisse eine wichtige Rolle.

    • Welche Position hat ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen?

      Brandschutzbeauftragte unterstehen unmittelbar der Geschäftsführung. Allerdings besitzen sie keine Befugnis zur Weisung, weil die Aufgabe darin besteht, Führungskräfte im Unternehmen lediglich in Brandschutzfragen zu beraten.

      Dem Brandschutzbeauftragten sollten jedoch folgende Vollmachten erteilt werden:

      • Weisungsbefugnis bei unmittelbarer Gefahr
      • Weisungsbefugnis im Alarm‐ und Löschwesen des Betriebes
      • Vorschlagsrecht für Brandschutzinvestitionen
      • Mitentscheidungsrecht über die Art der durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen
      • Weisungsrecht zur Wiederherstellung des vereinbarten Brandschutzstandards

      Die Aufgabe als Brandschutzbeauftragte im Unternehmen können diejenigen Angestellten übernehmen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Sie ist die einzige formelle Voraussetzung für die zusätzliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV).

      Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen von einem externen Unternehmen delegiert wurden oder selbstständige Architekten oder Bauingenieure sich privat zum Brandschutzexperten qualifizieren möchten. Angehende Brandschutzbeauftragte verfügen darüber hinaus idealerweise über weitere Fähigkeiten. Dazu zählen ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und hohe Zuverlässigkeit.

    Zuständigkeiten eines Brandschutzbeauftragten

    Die primäre Aufgabe der Brandschutzbeauftragten ist es, Brände und Explosionen zu vermeiden. Dieses Vorhaben erfüllen sie, indem sie verschiedene Tätigkeiten ausführen. Brandschutzbeauftragte unterstützen ihre Arbeitgeber beim Erstellen von Brandschutzmaßnahmen und beraten Kollegen und Vorgesetzte in allen Fragen rund um das Thema Brandschutz. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Einhaltung von vereinbarten Brandschutzmaßnahmen zu überwachen und in einem Brandschutzbericht zu dokumentieren. Brandschutzbeauftragte sind außerdem zuständig, eine Brandschutzordnung sowie Notfall- und Rettungspläne auszuarbeiten.

    Wer muss verpflichtend einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

    Um die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten während der Arbeit zu gewährleisten, besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, präventive Maßnahmen zum Brandschutz zu ergreifen. Brandschutzbeauftragte zu bestellen, kann eine Maßnahme sein. Diese werden schriftlich beauftragt und auf Basis von definierten Anforderungen ausgebildet, denn Brandschutzbeauftragte benötigen immer eine fachliche Qualifizierung. Dadurch entsprechen sie nicht nur den unternehmerischen Pflichten im Arbeitsschutz und Baurecht, sondern erfüllen auch die Anforderungen der Versicherer hinsichtlich Brandschutz.

    Die Vorschriften zum Arbeitsschutz sehen keine generelle Pflicht vor, Beauftragte für Brandschutz zu berufen. Allerdings können Brandschutzkonzepte, die gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzungen (Sonderbauten) erstellt werden, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorsehen. Diese Vorschrift gilt ebenso bei Baugenehmigungen oder vertraglichen Vereinbarungen mit Versicherern. Zudem schreiben die Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.2 sowie bestimmte Beurteilungen zu Gefährdungslagen besondere Vorgaben vor. Darüber hinaus erhöhen Brandschutzbeauftragte den Schutz von Leben und Sachwerten und definieren darüber ihren sinnvollen Nutzen.

    Ein externer Brandschutzbeauftragter als Alternative

    Unternehmen, die keine eigenen Brandschutzbeauftragten aus dem Kreis der Mitarbeiter stellen können oder darauf verzichten, haben die Option, externe Brandschutzbeauftragte zu verpflichten. Dieser Nachweis zur Bestellung ist notwendig, wenn nach dem Baurecht die Pflicht für einen Beauftragten besteht. Dabei müssen diese eine Qualifikation nach Kapitel 4 und Kapitel 5 der DGUV-Information 205-003 vorlegen. Maßgebend für extern bestellte Brandschutzbeauftragte ist außerdem, dass sie einer bestehenden Brandschutzorganisation zugehörig und in die internen Abläufe des beauftragenden Unternehmens eingebunden sind.

    Externe Brandschutzbeauftragte unterstützen das Management im Betrieb ausschließlich in beratender Funktion. Die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Unternehmen werden dabei vertraglich festgelegt.

    Wie funktioniert die Bestellung von Brandschutzbeauftragten?

    Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des geltenden Betriebsverfassungsgesetzes. Dabei werden neben den Aufgaben auch der Zuständigkeitsbereich und andere Rahmenbedingungen definiert, damit der Brandschutzbeauftragte seinen Aufgaben ungehindert nachgehen kann. Im Zuge der Bestellung erfolgt daher auch eine Einweisung und die Übergabe von Unterlagen, die für den Brandschutz relevant sind. Außerdem erhält der Verantwortliche einen Zugang zu allen Räumen, die er für seine Tätigkeit aufsuchen muss.

    Bei einer gesetzlich oder gemäß behördlichen Auflagen geforderten Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist die Person namentlich der zuständigen Genehmigungsbehörde auf Verlangen mitzuteilen. Das gilt ebenfalls bei einem Wechsel der Besetzung. Als Behörde kommt dabei beispielsweise die Brandschutzdienststelle in Frage.

    Wer einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen beruft, ist auch für dessen Ausbildung und Qualifikation verantwortlich. Das schreibt die DGUV-Information 205-003 vor, die dem Arbeitgeber dieser Pflicht in die Hände legt. Dazu zählt auch, sowohl die Ausbildung als auch die Weiterbildungen des Brandschutzbeauftragten zu finanzieren.

    Brandschutzbeauftragter (TÜV)Brandschutzbeauftragter (TÜV)

    Pflichten und Privilegien eines Brandschutzbeauftragten

    Die Erfüllung der Aufgaben von Brandschutzbeauftragten fallen als Arbeitszeit an und werden entsprechend auch verrechnet. Sie besitzen das Anrecht auf regelmäßige Fortbildung und erhalten alle notwendigen Informationen und Arbeitsmittel, die für die Tätigkeit relevant sind.

    Oft stellt sich im Vorfeld der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten die Frage der Haftung. Grundsätzlich trägt die Geschäftsführung eines Unternehmens die Verantwortung für die betriebliche Sicherheit. Für einen Brandschutzbeauftragten entsteht durch die Bestellung kein höheres Haftungsrisiko, sofern in seinem Vertrag der Bestellung keine konkreten Regelungen dazu getroffen werden.

    Der Verdienst von Brandschutzbeauftragten richtet sich immer danach, wie die Tätigkeit ausgeübt wird. Hinzu kommt, wie ein Brandschutzbeauftragter konkret ins Unternehmen eingebunden ist. Zudem spielen Größe des jeweiligen Unternehmens und Fachkenntnisse eine wichtige Rolle.

    Position eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen

    Brandschutzbeauftragter (TÜV)Brandschutzbeauftragter (TÜV)

    Brandschutzbeauftragte unterstehen unmittelbar der Geschäftsführung. Allerdings besitzen sie keine Befugnis zur Weisung, weil die Aufgabe darin besteht, Führungskräfte im Unternehmen lediglich in Brandschutzfragen zu beraten.

    Dem Brandschutzbeauftragten sollten jedoch folgende Vollmachten erteilt werden:

    • Weisungsbefugnis bei unmittelbarer Gefahr
    • Weisungsbefugnis im Alarm‐ und Löschwesen des Betriebes
    • Vorschlagsrecht für Brandschutzinvestitionen
    • Mitentscheidungsrecht über die Art der durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen
    • Weisungsrecht zur Wiederherstellung des vereinbarten Brandschutzstandards

    Die Aufgabe als Brandschutzbeauftragte im Unternehmen können diejenigen Angestellten übernehmen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Sie ist die einzige formelle Voraussetzung für die zusätzliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen von einem externen Unternehmen delegiert wurden oder selbstständige Architekten oder Bauingenieure sich privat zum Brandschutzexperten qualifizieren möchten. Angehende Brandschutzbeauftragte verfügen darüber hinaus idealerweise über weitere Fähigkeiten. Dazu zählen ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und hohe Zuverlässigkeit.

    Das sagen unsere Teilnehmer.

    • "Ich bin sehr zufrieden"

      "Das ist mein erstes Seminar bei der TÜV Rheinland Akademie und ich bin sehr zufrieden!
      Die Abläufe sind sehr gut und die Betreuung sowie das Essen sind super. Besonders positiv hervorzuheben ist der Dozent. Er vermittelt die Inhalte sehr transparent und praxisnah. Die gesamte Lernatmosphäre ist sehr offen und Fragen werden immer kompetent beantwortet."

      Stefan Fontain-Vahsen
      über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV)

    • "Sehr kompetent und kurzweilig"

      "Der Lehrgang "Betrieblicher Brandschutzbeauftragter (TÜV)" hat mir sehr gut gefallen. Die Inhalte wurde sehr kompetent, kurzweilig und interessant vermittelt. Der hohe Praxisanteil war super und wir wurden sehr gut auf die Prüfung vorbereitet. Das Gelernte kann ich qualifiziert und sehr gut ins Unternehmen übertragen. Meinen Kollegen kann ich so fachkundig zur Seite stehen und sie kompetent unterweisen."

      Thomas Knoll
      über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV)

    • "Mit allem sehr zufrieden"

      "Das ist jetzt meine 9. Schulung bei der TÜV Rheinland Akademie und ich bin wieder sehr zufrieden. Der Lehrgang "Betrieblicher Brandschutzbeauftragter (TÜV)" wurde von einem sehr fachkundigen Dozenten geleitet. Durch den hohen Praxisanteil wurden die komplexen Inhalte kurzweilig und sehr informativ vermittelt. Die Teilnehmer werden sicher auf die Prüfung vorbereitet und man kann das Gelernte sehr gut in das eigene Unternehmen übertragen.
      Die Verpflegung ist super und das Seminarzentrum sehr ansprechend. Ich komme gerne wieder und kann die TÜV Rheinland Akademie wirklich empfehlen!"

      Dr. Jan-Peter Säck
      über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV)

    • "Sehr gute Vermittlung der komplexen Inhalte"

      "Die komplexen Inhalte werden im Lehrgang "Betrieblicher Brandschutzbeauftragter (TÜV)" gut verständlich und mit vielen praktischen Übungen vermittelt. Besonders hat mir die Offenheit im Seminar gefallen. Fragen sind jederzeit erwünscht und wurden vom Dozenten kompetent und hilfreich beantwortet. So sind die Teilnehmer für die Prüfung und für die Umsetzung im Unternehmen gut vorbereitet und aufgestellt. Durch diese Ausbildung kann man einen neuen, weiteren Status im Unternehmen erlangen und den Kollegen hilfreich mit Rat und Tat fachkundig zur Seite stehen."

      Bartosz Mondrzejewski
      über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV)

    • "Sehr guter Dozent"

      "Die fachliche Eignung der Referenten war vorbildlich. Alle offenen Fragen wurden bis zum Lehrgangsende zufriedenstellend geklärt, auch wenn diese teilnehmerspezifisch waren und nicht zwingend zum Thema des Seminars passten. Die Gruppengröße war sehr gut."

      Nikolas M.
      über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV)

    • "Sehr praxisnah"

      "Die fachliche Kompetenz der Dozenten war von sehr hohem Niveau. Die Gruppenstärke war überschaubar, dadurch konnte auf einzelne Frage und Anregungen besser eingegangen werden. Die Ausführungen waren sehr praxisorientiert."

      Stephan M.
      über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV)

    • "Sehr gute Erfahrungen"

      "Ich habe mit Aus- und Fortbildungen beim TÜV Rheinland bisher sehr gute Erfahrungen gesammelt. Große Themenvielfalt."

      Ralph G.
      über die Fortbildung Brandschutzbeauftragter

      Unsere Seminarübersicht zum Download.

      Technik Seminare

      Technik Broschüre 2024/2025

      Effizient und sicher betreiben. Seminare und Lehrgänge mit zertifiziertem Abschluss. Für einen Gesamteindruck über unser bundesweites Technik-Seminarportfolio werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Broschüre für 2024/2025.

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