Fachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV / DPVT).
- Seminar
- Präsenz
- Zurzeit keine Termine
- 160 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
Gezielt Unfall- und Haftungsrisiken minimieren. Mit einzigartiger Zusatzqualifikation Sicherheit schaffen.
Nutzen
- Sie profitieren von den Erfahrungen anderer Veranstaltungstechniker und von praktischen Fallbeispielen der Dozenten bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen bei Ihnen vor Ort.
- Die Lehrgangszeiten sind vereinbar mit Wochenend-Dienstzeiten. Berufliche Auszeiten sind daher nicht erforderlich.
- Sie wissen gesetzliche, technische und organisatorische Vorgaben beim Sicherheitsmanagement für Veranstaltungen rechtssicher umzusetzen.
- Sie können bei Kontrollen und Abnahmen auf Augenhöhe mit externen Sachverständigen/Prüfern kommunizieren.
- Sie genießen mit dieser Qualifikation Expertenstatus in allen Fragen technischer Sicherheit bei Veranstaltungen.
- Sie schärfen Ihr Kompetenzprofil und erhöhen Ihre beruflichen Marktchancen.
Abschluss
Zertifikat
Zur Feststellung Ihrer erworbenen Kompetenz wird eine Prüfung von PersCert TÜV, der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle von TÜV Rheinland, durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungs- und Zertifizierungsverfahrens erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat mit dem Abschlusstitel „Fachmeister:in für Veranstaltungssicherheit (TÜV)“ als persönlichen Kompetenznachweis. Dokumente und Informationen (u.a. Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und Ablauf, Gültigkeit, Rezertifizierung, etc.) zum Zertifizierungsprogramm finden Sie auf www.certipedia.com unter der Programm ID 85909.
Nutzen Sie zusätzlich nach erfolgter Zertifizierung die zahlreichen Möglichkeiten eines persönlichen TÜV Rheinland Prüfzeichens mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrem Zertifikat und dem damit verknüpften Prüfzeichen das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.
Der Abschluss beinhaltet zusätzlich die Qualifikationen "Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2." sowie "Sachkunde für Anschlagmittel in der Veranstaltungstechnik.".
Zielgruppe
Anforderungen
Inhalte
- Baurecht, insbesondere Sonderbau/VStättVO/Fliegende Bauten
- Rechte und Pflichten der Beteiligten: allgemeines und spezielles Haftungsrecht in der Veranstaltungsbranche (unter anderem § 38 VStättVO)
- Aufbau- und Ablauforganisation eines Betreibers/Veranstaltungsbetriebes
- Delegation von Pflichten
- Auswahl- und Aufsichtsverantwortung (Verschulden)
- Kontrollverantwortung nach DIN 15750
- Verantwortlicher gemäß § 39 und § 40 VStättVO: Definition der Meistertätigkeit und deren Abgrenzung
- Europäisches Recht/bundesweite Regelungen
- Landesrecht
- Vertiefung zur Arbeitssicherheit
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Großveranstaltungen
- Veranstaltungen im öffentlichen Raum
- Umgang mit Behörden
- Nutzungsänderungsantrag, Baugenehmigung
- Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation
- Arbeitsrechtliche Vertiefungen – speziell das Arbeiten
- auf Bühnen/Szeneflächen größer als 200 qm
- in Fernsehstudios
- in Stadthallen, Arenen/Sportstadien
- in Zelten
- im öffentlichem Raum
- bei Open-Air-Veranstaltungen
- Normal- und Notfallorganisation
- Aufgaben und Rolle der Polizei, Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
- Dimensionierung von Sicherheits- und Sanitätsdiensten
- Verkehrslenkung und notwendige Parkplätze sowie die Anbindung an den öffentlichen Verkehr
- Technische und organisatorische Kommunikation
- Crowd Management
- Zwischenfall, Notfall, Katastrophe
- Menschliches Verhalten – psychologische und soziologische Aspekte
- Bewertung von Gruppen
- Simulationen von Besucherströmen
- Phänomen der Panik und die Rolle als „Verantwortlicher“
- Veranstaltungsspezifische Spezialgebiete
- Pyrotechnik
- Laser
- Lautstärkemessung nach DIN 15905-5 und Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Bundes- und Landes-Immissionsschutzgesetz
- Fliegende Bauten
- Sicherheit bei Arbeiten mit Strom
- Vorbeugender Brandschutz
- Anschlagmittel, Prüfung zur befähigten Person für Anschlagmittel
- Abschlussprüfungen zum „Fachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV/DVPT)“