Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 2 Termine verfügbar
- 24 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen gemäß § 40 MVStättVO, DGUV Vorschrift 17 und DGUV Information 215-322.
Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt.
Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung gewährleisten zu können, ist in vielen Fällen die Anwesenheit von Sachkundigen und gemäß § 40 MVStättVO geschulten Aufsichtspersonen unabdingbar.
Nutzen
- Sie werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau Leitung und Aufsicht im (bühnen)technischen Bereich nach DGUV-V17 § 15 und MVStättVO § 38 und 39 zu führen.
- Sie erhalten alle notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um als „Sachkundige Aufsichtsperson (SAP)“ eine Veranstaltung begleiten zu können.
Zielgruppe
Das Seminar "Sachkundige Aufsichtsperson" eignet sich u.a. für Hallenwarte, Hausmeister, Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art.
Das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport, Schule, Gebäudemanagement.
Inhalte
- Gesetzliche Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen
- Verantwortung und Haftung
- Arbeitsschutz und Brandschutz
- Baurechtliche (Sonder-)Bestimmungen (MVStättVO und länderspezifisch)
- Risikomanagement bei Veranstaltungen
- Schutzziele definieren
- Gefährdungsermittlung durchführen / Gefahrenanalyse
- Schutzmaßnahmen erarbeiten
- Konzept der „Aufsicht führenden Person“
- „Leitung und Aufsicht“
- Zusammenarbeit mit der Bühnenfachkraft
- Grenzen der verantwortlichen Betreuung von Veranstaltungen durch die Aufsicht führende Person
- Unterweisung von Mitwirkenden
- Betriebliche Regelungen zur Veranstaltungsorganisation
- Vertragliche Regelungen für die Aufsicht führende Person
- Praktische Übungen / Fallbeispiele
Hinweise
- Beachten Sie auch die verkürzte Qualifizierungsoption zum „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ (Seminar Nr. 10078).