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DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im
eingeschränkten Aufgabengebiet für
spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Fachkundige Gefährdungsbeurteilung und
Überwachung von Gerüstkonstruktionen bei
deren Nutzung.
Garantieren Sie als Befähigte Person für
Leitern und Tritte sowie für Fahrgerüste
durch wiederkehrende Prüfungen Sicherheit.
Erhalten Sie die Sachkunde zu gesetzlichen
und technischen Regeln für die Prüfung von
Steigleitern und Steiggängen.
Befähigte Person (Aufzugswärter) für Aufzüge - Sachkenntnis für mehr Sicherheit nach BetrSichV und TRBS 3121 / 2181.
Erhalten Sie das Fachwissen zum Schutz gegen die erhöhte Gefährdung bei der Durchführung von Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Praxiskurs zur regelmäßigen Prüfung der
Schutzausrüstung - DGUV-Grundsatz 312-906.
Qualifizieren Sie sich zur regelmäßigen
Überprüfung von Fahrtreppen und
Fahrsteigen nach BetrSichV und DIN EN 115.
Sachkunde für die Überprüfung der
kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilienwirtschaft Technik Alle anzeigen 9 Gebäudetechnik 9 Instandhaltung 9 Unternehmer- und Betreiberpflichten 9