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Fachkunde für die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Stetigförderern.
DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im
eingeschränkten Aufgabengebiet für
spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Sensibilisierung und praktische Übungen zum Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz.
Fachkundige Gefährdungsbeurteilung und
Überwachung von Gerüstkonstruktionen bei
deren Nutzung.
Garantieren Sie als Befähigte Person für Leitern und Tritte sowie für Fahrgerüste durch wiederkehrende Prüfungen Sicherheit.
Erhalten Sie die Sachkunde zu gesetzlichen
und technischen Regeln für die Prüfung von
Steigleitern und Steiggängen.
Befähigte Person (Aufzugswärter) für Aufzüge - Sachkenntnis für mehr Sicherheit nach BetrSichV und TRBS 3121 / 2181.
Erhalten Sie das Fachwissen zum Schutz gegen die erhöhte Gefährdung bei der Durchführung von Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Praxiskurs zur regelmäßigen Prüfung der Schutzausrüstung - DGUV-Grundsatz 312-906.
Qualifizieren Sie sich zur regelmäßigen
Überprüfung von Fahrtreppen und
Fahrsteigen nach BetrSichV und DIN EN 115.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilien Technik