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Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe der vfdb-Richtlinie und der DGUV-I 205-003.
Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe der vfdb-Richtlinie und der DGUV-I 205-003.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die Vorgaben der Sachversicherer.
Sachkunde - DGUV Information 205-002.
Fachkunde für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach ArbSchG, ArbStättV und GefStoffV.
Erwerben Sie die Fachkunde zur Erstellung und zweijährlichen Prüfung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096.
Brandschutzrelevante bauliche Mängel erkennen und Mängelbeseitigungen überwachen.
Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Pflichten, Befugnisse und Haftung beim Bau und Betrieb eines Gebäudes aus baurechtlicher Sicht.
Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe des vfdb und der DGUV–I 205-003 alle drei Jahre.
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