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Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe der vfdb-Richtlinie und der DGUV-I 205-003.
Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe der vfdb-Richtlinie und der DGUV-I 205-003.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die Vorgaben der Sachversicherer.
Sachkunde - DGUV Information 205-002.
Fachkunde für die Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
nach ArbSchG, ArbStättV und GefStoffV.
Erwerben Sie die Fachkunde zur Erstellung und zweijährlichen Prüfung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096.
Brandschutzrelevante bauliche Mängel
erkennen und Mängelbeseitigungen
überwachen.
Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Pflichten, Befugnisse und Haftung beim Bau
und Betrieb eines Gebäudes aus
baurechtlicher Sicht.
Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe des vfdb und der DGUV–I 205-003 alle drei Jahre.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilien Technik