Um als Gutachter oder Sachverständiger tätig zu werden, sind spezifische Qualifikationen und eine entsprechende Ausbildung notwendig, obwohl die Berufsbezeichnung in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist. In der Praxis ist eine nachweisbare Qualifikation jedoch unerlässlich, um von Gerichten, Versicherungen oder privaten Auftraggebern anerkannt zu werden.
Grundvoraussetzungen:
Um als Sachverständiger arbeiten zu können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Fachliche Qualifikation Eine fundierte Ausbildung, ein Studium (z. B. im Ingenieurwesen) oder eine Meisterqualifikation in einem bestimmten Fachgebiet sind die Basis. Es wird ein überdurchschnittliches Fachwissen erwartet.
Berufserfahrung Mehrjährige praktische Erfahrung im jeweiligen Spezialgebiet ist erforderlich, um die notwendige Sachkunde nachweisen zu können.
Persönliche Eignung Zu den wesentlichen persönlichen Eigenschaften gehören Unabhängigkeit, Objektivität, Unparteilichkeit, Zuverlässigkeit und Integrität. Analytische Fähigkeiten und eine klare, verständliche Ausdrucksweise sind ebenfalls entscheidend.
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Insbesondere für eine öffentliche Bestellung müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nachgewiesen werden.
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