Bestimmte Tätigkeiten wie z.B. die Errichtung, Instandhaltung und Reinigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nur durch besonders qualifizierte Unternehmen (Fachbetriebe) durchgeführt werden, um eine sachgerechte Ausführung und damit den Schutz unserer Umwelt sicherzustellen.
Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) regelt, welche Tätigkeiten genau an welchen Anlagen von Fachbetrieben durchgeführt werden müssen bzw. welche Anlagen davon ausgenommen sind.
Erfahren Sie, was ein Fachbetrieb im Sinne der AwSV ist und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen. Informieren Sie sich zu den Anforderungen an eine betrieblich verantwortliche Person und zum Zertifizierungsverfahren.