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Sicheres Arbeiten gemäß DGUV Regel
103-003.
Ihr Nachweis der Sachkunde.
Sie kennen die technischen Regeln und
erfüllen die Anforderungen gemäß § 62 AwSV
an einen betrieblich Verantwortlichen.
Aktualisieren Sie mit der Fortbildung Ihre
Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter
gemäß § 64 ff. WHG.
Erwerben Sie Sachkunde für den Umgang mit
Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN
1999-100, DIN EN 858-1, DIN EN 858-2.
Sie kennen die Anforderungen nach §62 AwSV
vom Einsatz bis zur sicherheitstechnischen
Überprüfung von MSR-Einrichtungen.
Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß
DIN 1999-100, DIN 1999-101 und
Fettabscheider gemäß DIN 4040-100.
Erfüllen Sie mit unserer Fortbildung über
wassergefährdende Stoffe nach TRwS 785 /
786 die Anforderungen der AwSV.
Der Gesetzgeber fordert für den Sachkundenachweis zusätzlich zum WHG-Grundlehrgang einen Fachkurs oder Aufbaulehrgang.
Fortbildung für Fachkundige von
Generalinspektionen für Abscheideranlagen
von Leichtflüssigkeiten und von Fetten.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilienwirtschaft Technik Unternehmer- und Betreiberpflichten 4 Umwelt und Energie