
Beschleunigungsgesetz 2024.
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Es gibt zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien, die im Unternehmen beachtet und erfüllt werden müssen. Da ist es nicht immer einfach den Überblick zu behalten. Die Verantwortung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist ein untrennbarer Bestandteil seiner unternehmerischen Gesamtverantwortung. Als Betreiber von Gebäuden und technischen Anlagen sind zudem eine Vielzahl an Regelungen und Pflichten zu beachten, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Allerdings sind sich viele Unternehmen, Führungskräfte und Beschäftigte ihrer Pflichten und möglicher Folgen der Rechtsfolgen nicht bewusst.
Die Verletzung der auferlegten Pflichten, z. B. durch das Nichteinhalten von gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen, kann Rechtsfolgen sowohl für die verantwortlichen Personen als auch für Unternehmen nach sich ziehen. Insbesondere beim Eintritt eines Schadens können erhebliche Konsequenzen drohen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Pflichten eingehalten wurden. Sie möchten sich gerne individuell beraten lassen? Kontaktieren Sie uns!
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Beim gewerblichen Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen bestehen neben den genannten allgemeinen Pflichten (persönliche Pflichten und Unternehmerpflichten) zusätzlich spezielle Betreiberpflichten. Sie sind notwendig, da beim Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen sowie bei der Nutzung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln besondere Gefahren für die Sicherheit und den Umweltschutz bestehen können. Wichtiger Baustein dazu ist die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (Betr-SichV).
Daraus ergeben sich folgende Prüfpflichten:
Prüfung vor Inbetriebnahme / Wiederkehrende Prüfungen / Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen
Durch die Qualifizierung, Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern (z. B. zu Befähigten Personen nach BetrSichV) können einige Prüfungen betriebsintern durchgeführt werden.
Persönliche Pflichten gehören zu den allgemeinen Pflichten und betreffen natürliche Personen, zu denen z. B. die Unternehmensleitung, Führungskräfte, Beschäftigte etc. gehören.
Zu den persönlichen Pflichten zählen:
Organisationspflichten / Führungspflichten /Durchführungspflichten
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