Wenn Sie sich für eine Beteiligung am EMAS-System entscheiden, tun Sie Gutes für die Umwelt und Ihr Unternehmen. Und Sie sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit das auch erfährt. Denn im Unterschied zur Umweltnorm DIN EN ISO 14001 sind bei EMAS die Veröffentlichung der validierten Umwelterklärung und der Eintrag ins EMAS-Register enthalten.
Vorteil 1: Mit dem Eintrag ins EMAS-Register weisen Sie glaubhaft nach, dass Ihr Unternehmen seine Verantwortung für die Umwelt ernst nimmt und dies auch transpatent für interessierte Parteien veröffentlicht. Dies ist zunächst ein nicht zu unterschätzender Reputationsgewinn.
Vorteil 2: Darüber hinaus gelten für EMAS-Unternehmen eine Reihe von Privilegien, die sich aus der EMASPrivilegV ergeben. So können verschiedene Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts in Anspruch genommen werden, da das Vertrauen der Behörden durch die Transparenz der Unternehmen zur Geltung kommt. In einer EMAS-Datenbank zu Privilegierungen sind bundeslandspezifische Vorteile entsprechend der Unternehmensgröße und -art aufgelistet (u.a. Verwaltungserleichterungen, Verlängerung von Messintervallen usw.), die den Unternehmen jeweils organisatorische und monetäre Vorteile bieten.
Vorteil 3: Teilweise werden auch prozentuale Beratungskosten für den Aufbau und die (Re-) Validierungskosten von EMAS-Umweltmanagementsystemen bezuschusst.
Vorteil 4: Außerdem bildet EMAS einen Rahmen für die Ermittlung, die Bewertung und das systematische Management von Umweltaspekten und -auswirkungen auf kontinuierlicher Basis, mit deren Hilfe eine aussagekräftige Berichterstattung im Rahmen des Umwelt-ESRS möglich ist. Dies unterstützt die Unternehmen bei ihrer (verpflichtenden) CSRD-Berichterstattung.
Vorteil 5: Letztlich profitieren EMAS-Unternehmen auch im Fall einer europäischen und deutschen Ausschreibungsteilnahme, sobald ein EMAS-Nachweis als Teil der Leistungsbeschreibung besteht. Diese Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Bieter nehmen im europäischen Wirtschaftsraum stetig zu. Insbesondere im öffentlichen Sektor haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Unternehmen mit einem EMAS-Umweltmanagementsystem bei den Vergabeprozessen besonders zu berücksichtigen. Dies kann ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil im sich anbahnenden EU-Handel infolge der zukünftigen Zoll- und Exportherausforderungen sein und werden.