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Prozess-, Qualitäts- & Risikomanagement in der Medizintechnik: Schulungen & Seminare

Inhaltsverzeichnis

    Prozesse sicher gestalten, Fehler rechtzeitig entdecken und Risiken vermeiden.

    Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen ist die Sicherstellung der Qualität und Leistung von Medizinprodukten über den kompletten Produktlebenszyklus. Dies erfordert die Regelung aller relevanten Unternehmensprozesse sowie ein funktionierendes Qualitäts- und Risikomanagementsystem. Weitere wesentliche Faktoren, die es zu regeln gilt, sind die Validierung der Herstellprozesse, ein funktionierendes CAPA-System und der richtige Umgang mit Lieferanten. Unsere Seminare versetzen Sie in die Lage die Anforderungen an das Managementsystem, die Prozesse und die Dokumentation sicher einzuhalten und zu überwachen. 

    Prozess-, Qualitäts- und Risikomanagement sind von entscheidender Bedeutung in der Medizintechnikindustrie. Die Einhaltung strenger regulatorischer Anforderungen, wie sie etwa durch die FDA in den USA oder die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) in Europa vorgegeben werden, ist unerlässlich.

    • Prozessmanagement gewährleistet, dass alle Vorgänge effizient und reproduzierbar ablaufen, was eine konstante Produktqualität sichert.
    • Qualitätsmanagement fokussiert die Sicherstellung stabiler QM-Prozesse, um die Sicherheit und Wirksamkeit von medizintechnischen Produkten und die Einhaltung von Standards und Vorschriften zu gewährleisten.
    • Risikomanagement identifiziert und minimiert potenzielle Gefahren für Patienten und Anwender, was für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Vertrauens und der Produktsicherheit wesentlich ist.

    Diese Managementbereiche tragen dazu bei, die Zulassung und Markteinführung sicherer und wirksamer medizinischer Geräte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Sie sind somit integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie von Medizintechnikherstellern.

    Mit unserer umfangreichen Suchfunktion können Sie gezielt Stichworte eingeben oder nach Themengebiet, Ort, Termin und Art der Weiterbildung filtern. Oder nutzen Sie das Tool myAdvice für eine individuelle Seminarempfehlung mit nur wenigen Klicks.



    Medical Device Conference – Unsere aktuelle Empfehlung für Sie.

    Bald findet wieder unserer Medizintechnik-Konferenz statt. Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Speaker.

    Empfehlung
    Interaktiver Expertentreff 2023 mit neuem Konferenzkonzept für Hersteller, Zulieferer, Behörden und Benannte Stellen.

    Nachgewiesene Kompetenz - Ihre PersCert TÜV-Abschlüsse in der Medizinprodukteindustrie.

    In Zeiten der Digitalisierung sind wir mit einer ständigen Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik konfrontiert und müssen uns ständig neuen Wissensanforderungen stellen. Die Globalisierung der Unternehmen fordert die Vergleichbarkeit von Kompetenzen und qualitätsgesicherte Zertifikate weltweit. Mit unseren Lehrgängen erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die nachhaltige Einhaltung der für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten relevanten Vorschriften sicherzustellen und sich erfolgreich im Gesundheitsmarkt zu positionieren. Mit dem TÜV-Abschluss dokumentieren Sie neutral und unabhängig Ihre fachliche Kompetenz und Fachexpertise. Sie können dabei frei entscheiden, ob Sie die Seminare einzeln buchen oder direkt den Gesamtlehrgang. Egal wie Sie sich entscheiden, wir bieten Ihnen in jedem Fall die gleiche Flexibilität bezüglich der Termin- und Standortwahl.


    Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV).

    Dieser modulare Lehrgang ermöglicht Ihnen stufenweise, Ihre persönliche Qualifikation zum Qualitätsexperten für Medizinprodukte zu erwerben. Nach Teilnahme an allen fünf Seminarmodulen und bestandener Prüfung erbringen Sie den Nachweis Ihrer Qualifikation und Kompetenz in den Bereichen Managementsysteme, Prozessmanagement sowie zum Umgang mit Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen. Sie sind in der Lage, die normativen und gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und die Umsetzung zu überwachen.

    Die Reihenfolge der Module ist in dem Lehrgang frei wählbar. Sie erwerben innerhalb von drei Jahren (beginnend mit dem ersten Seminartag) stufenweise Ihre persönliche Qualifikation. Sie wollen das Know-how, aber keinen TÜV-Abschluss? Sämtliche Seminarmodule stehen Ihnen auch als Einzelveranstaltung zur Verfügung!

    Rezertifizierung
    Das Personenzertifikat Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV) hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Rezertifizierung ist möglich, wenn innerhalb der drei Jahre mindestens ein Fortbildungstag (8 UE) absolviert wurde und fortgesetzte abschlussbezogene Tätigkeit nachgewiesen wird.
    Folgende Weiterbildungen eignen sich als Fortbildungsnachweis für Ihre Rezertifizierung:

    Unter den angegebenen Links erhalten Sie detaillierte Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung.

    Ihr Vorteil: Sie wählen das Seminar aus, das Sie in Ihrem beruflichen Alltag am besten unterstützt – und verlängern gleichzeitig Ihr Zertifikat, damit Ihre Kompetenz auch weiterhin offiziell bestätigt ist.

    Hinweis: Falls Sie Ihr Fachwissen nach dem Abschluss noch weiter vertiefen möchten, dann empfehlen wir Ihnen zudem die nachfolgende Weiterbildung zum 1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV). Durch die Teilnahme bereiten Sie sich optimal auf die Vorbereitung und Durchführung von Audits (sowohl intern als auch Lieferantenaudits) vor und werden somit zu einer zentralen und unerlässlichen Ansprechpartner:in in Ihrem Unternehmen.

    Unsere Empfehlung: Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV). Gesamtlehrgang oder Kompaktlehrgang.


    Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV).

    Dieser modulare Lehrgang ermöglicht Ihnen stufenweise, Ihre persönliche Qualifikation zum Qualitätsexperten für Medizinprodukte zu erwerben. Nach Teilnahme an allen fünf Seminarmodulen und bestandener Prüfung erbringen Sie den Nachweis Ihrer Qualifikation und Kompetenz in den Bereichen Managementsysteme, Prozessmanagement sowie zum Umgang mit Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen. Sie sind in der Lage, die normativen und gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und die Umsetzung zu überwachen.

    Die Reihenfolge der Module ist in dem Lehrgang frei wählbar. Sie erwerben innerhalb von drei Jahren (beginnend mit dem ersten Seminartag) stufenweise Ihre persönliche Qualifikation. Sie wollen das Know-how, aber keinen TÜV-Abschluss? Sämtliche Seminarmodule stehen Ihnen auch als Einzelveranstaltung zur Verfügung!

    Unsere Empfehlung: Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV) - Gesamtlehrgang

    Rezertifizierung
    Das Personenzertifikat Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV) hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Rezertifizierung ist möglich, wenn innerhalb der drei Jahre mindestens ein Fortbildungstag (8 UE) absolviert wurde und fortgesetzte abschlussbezogene Tätigkeit nachgewiesen wird.
    Folgende Weiterbildungen eignen sich als Fortbildungsnachweis für Ihre Rezertifizierung:

    Unter den angegebenen Links erhalten Sie detaillierte Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung.

    Ihr Vorteil: Sie wählen das Seminar aus, das Sie in Ihrem beruflichen Alltag am besten unterstützt – und verlängern gleichzeitig Ihr Zertifikat, damit Ihre Kompetenz auch weiterhin offiziell bestätigt ist.

    Hinweis: Falls Sie Ihr Fachwissen nach dem Abschluss noch weiter vertiefen möchten, dann empfehlen wir Ihnen zudem die nachfolgende Weiterbildung zum 1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV). Durch die Teilnahme bereiten Sie sich optimal auf die Vorbereitung und Durchführung von Audits (sowohl intern als auch Lieferantenaudits) vor und werden somit zu einer zentralen und unerlässlichen Ansprechpartner:in in Ihrem Unternehmen.

    1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV).

    Wenn Sie bereits mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Medizinprodukteindustrie bzw. in der Durchführung von Audits in anderen Industriezweigen sammeln konnten, können Sie sich aufbauend auf der Qualifikation Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV) zum 1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV) qualifizieren. Sie erbingen durch den Besuch aller drei Seminarmodule und der erfolgreichen Absolvierung der PersCert-Prüfung den Nachweis Ihrer Qualifikation und Kompetenz in der Vorbereitung und Durchführung von internen Audits und Lieferantenaudits.

    Die Reihenfolge der Module ist in dem Lehrgang frei wählbar. Sie erwerben innerhalb von drei Jahren (beginnend mit dem ersten Seminartag) stufenweise Ihre persönliche Qualifikation. Sie wollen das Know-how, aber keinen TÜV-Abschluss? Sämtliche Seminarmodule stehen Ihnen auch als Einzelveranstaltung zur Verfügung!

    Voraussetzung: Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV)
    (Siehe Abschluss oben)

    Rezertifizierung
    Das Personenzertifikat 1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV) hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Rezertifizierung ist möglich, wenn innerhalb der drei Jahre mindestens ein Fortbildungstag (8 UE) absolviert wurde und fortgesetzte abschlussbezogene Tätigkeit nachgewiesen wird.
    Folgende Weiterbildungen eignen sich als Fortbildungsnachweis für Ihre Rezertifizierung:

    Unter den angegebenen Links erhalten Sie detaillierte Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung.

    Ihr Vorteil: Sie wählen das Seminar aus, das Sie in Ihrem beruflichen Alltag am besten unterstützt – und verlängern gleichzeitig Ihr Zertifikat, damit Ihre Kompetenz auch weiterhin offiziell bestätigt ist.

    Unsere Empfehlung: 1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV) - Gesamtlehrgang oder Kompaktlehrgang


    1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV).

    Wenn Sie bereits mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Medizinprodukteindustrie bzw. in der Durchführung von Audits in anderen Industriezweigen sammeln konnten, können Sie sich aufbauend auf der Qualifikation Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV) zum 1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV) qualifizieren. Sie erbingen durch den Besuch aller drei Seminarmodule und der erfolgreichen Absolvierung der PersCert-Prüfung den Nachweis Ihrer Qualifikation und Kompetenz in der Vorbereitung und Durchführung von internen Audits und Lieferantenaudits.

    Die Reihenfolge der Module ist in dem Lehrgang frei wählbar. Sie erwerben innerhalb von drei Jahren (beginnend mit dem ersten Seminartag) stufenweise Ihre persönliche Qualifikation. Sie wollen das Know-how, aber keinen TÜV-Abschluss? Sämtliche Seminarmodule stehen Ihnen auch als Einzelveranstaltung zur Verfügung!

    Voraussetzung: Expert Quality Management Medical Devices International (TÜV)
    (Siehe Abschluss oben)

    Unsere Empfehlung: 1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV) - Gesamtlehrgang

    Rezertifizierung
    Das Personenzertifikat 1st and 2nd Party Auditor Medical Devices International (TÜV) hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Rezertifizierung ist möglich, wenn innerhalb der drei Jahre mindestens ein Fortbildungstag (8 UE) absolviert wurde und fortgesetzte abschlussbezogene Tätigkeit nachgewiesen wird.
    Folgende Weiterbildungen eignen sich als Fortbildungsnachweis für Ihre Rezertifizierung:

    Unter den angegebenen Links erhalten Sie detaillierte Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung.

    Ihr Vorteil: Sie wählen das Seminar aus, das Sie in Ihrem beruflichen Alltag am besten unterstützt – und verlängern gleichzeitig Ihr Zertifikat, damit Ihre Kompetenz auch weiterhin offiziell bestätigt ist.

    Process Validation Expert Medical Devices (TÜV).

    Dieser modulare Lehrgang ermöglicht es Ihnen, stufenweise Ihre persönliche Qualifikation zum Experten für Prozessvalidierung für Medizinprodukte zu erwerben. Nach Teilnahme an allen drei Seminarmodulen und bestandener Prüfung erbringen Sie den Nachweis Ihrer Qualifikation und Kompetenz, dass Sie mit Vorgaben, gängigen Modellen und statistischen Methoden für die Prozessvalidierung im Rahmen der Herstellung von Medizinprodukten vertraut sind und eine Prozessvalidierung effizient durchführen, auswerten und dokumentierten können.

    Die Reihenfolge der Module ist in dem Lehrgang frei wählbar. Sie erwerben innerhalb von drei Jahren (beginnend mit dem ersten Seminartag) stufenweise Ihre persönliche Qualifikation. Sie wollen das Know-how, aber keinen TÜV-Abschluss? Sämtliche Seminarmodule stehen Ihnen auch als Einzelveranstaltung zur Verfügung!

    Rezertifizierung
    Das Personenzertifikat Process Validation Expert Medical Devices (TÜV) hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Rezertifizierung ist möglich, wenn innerhalb der drei Jahre mindestens ein Fortbildungstag (8 UE) absolviert wurde und fortgesetzte abschlussbezogene Tätigkeit nachgewiesen wird. Folgende Weiterbildungen eignen sich als Fortbildungsnachweis für Ihre Rezertifizierung:

    Unter den angegebenen Links erhalten Sie detaillierte Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung.

    Ihr Vorteil: Sie wählen das Seminar aus, das Sie in Ihrem beruflichen Alltag am besten unterstützt – und verlängern gleichzeitig Ihr Zertifikat, damit Ihre Kompetenz auch weiterhin offiziell bestätigt ist.

    Unsere Empfehlung: Process Validation Expert Medical Devices (TÜV) - Gesamtlehrgang


    Rezertifizierung für Absolventen

    Die Personenzertifikate der TÜV-zertifizierten Medizintechnik-Lehrgänge sind drei Jahre gültig. Wenn innerhalb der drei Jahre mindestens ein Fortbildungstag (8 UE) absolviert wurde und eine kontinuierliche abschlussbezogene Tätigkeit nachgewiesen wird, ist eine Rezertifizierung möglich. Auf unserer ausführlichen Themenseite zur Rezertifizierung finden Sie ausführliche Informationen.


    Process Validation Expert Medical Devices (TÜV).

    Dieser modulare Lehrgang ermöglicht es Ihnen, stufenweise Ihre persönliche Qualifikation zum Experten für Prozessvalidierung für Medizinprodukte zu erwerben. Nach Teilnahme an allen drei Seminarmodulen und bestandener Prüfung erbringen Sie den Nachweis Ihrer Qualifikation und Kompetenz, dass Sie mit Vorgaben, gängigen Modellen und statistischen Methoden für die Prozessvalidierung im Rahmen der Herstellung von Medizinprodukten vertraut sind und eine Prozessvalidierung effizient durchführen, auswerten und dokumentierten können.

    Die Reihenfolge der Module ist in dem Lehrgang frei wählbar. Sie erwerben innerhalb von drei Jahren (beginnend mit dem ersten Seminartag) stufenweise Ihre persönliche Qualifikation. Sie wollen das Know-how, aber keinen TÜV-Abschluss? Sämtliche Seminarmodule stehen Ihnen auch als Einzelveranstaltung zur Verfügung!

    Unsere Empfehlung: Process Validation Expert Medical Devices (TÜV) - Gesamtlehrgang

    Rezertifizierung
    Das Personenzertifikat Process Validation Expert Medical Devices (TÜV) hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Rezertifizierung ist möglich, wenn innerhalb der drei Jahre mindestens ein Fortbildungstag (8 UE) absolviert wurde und fortgesetzte abschlussbezogene Tätigkeit nachgewiesen wird. Folgende Weiterbildungen eignen sich als Fortbildungsnachweis für Ihre Rezertifizierung:

    Unter den angegebenen Links erhalten Sie detaillierte Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung.

    Ihr Vorteil: Sie wählen das Seminar aus, das Sie in Ihrem beruflichen Alltag am besten unterstützt – und verlängern gleichzeitig Ihr Zertifikat, damit Ihre Kompetenz auch weiterhin offiziell bestätigt ist.

    11. TÜV Rheinland Medizinproduktekonferenz 2022. HYBRID.

    Informieren Sie sich anlässlich unserer 11. TÜV Rheinland-Medizinproduktekonferenz am 19. und 20. Oktober 2022 über den aktuellen Stand der regulatorischen Vorgaben, Gesetze und Normen der Medizintechnik und weiterer aktueller Brennpunktthemen für die Medizintechnikbranche. Experten:innen von TÜV Rheinland, von Behörden und aus der Medizinprodukteindustrie thematisieren die wichtigsten Fragen und Probleme bezüglich praxisnaher Auslegung und Anwendung. Dabei nehmen sie verschiedene Blickrichtungen ein und zeigen Erfolgsmodelle zur effizienten Umsetzung auf.

    Risikomanagement: Was ist neu an der ISO 14971:2019 (dritte Ausgabe).

    Ende 2019 ist die sogenannte dritte Ausgabe der Norm ISO 14971 ‚Medizinprodukte – Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte‘ veröffentlicht worden. Inzwischen wurde diese Norm auch als europäische Norm übernommen (EN ISO 14971:2019) und der Technical Report, also die Erläuterungen zur ISO 14971, aktualisiert (ISO/TR 24971:2020). Trotz umfangreicher Umstrukturierungen, wie z.B. die Verlagerung von 6 Anhängen aus der Norm in den Technical Report, hat sich prinzipiell bei den Anforderungen an das Risikomanagement für Medizinprodukte nicht viel verändert. Ziel des Risikomanagements für Medizinprodukte bleibt die Sicherheit für Patient:innen, Anwender:innen und Dritte. Viele Anforderungen wurden jedoch präzisiert, Begriffe und Formulierungen wurden international üblichen Begriffen und Formulierungen angeglichen. 

    Stand der Dinge

    Ende 2019 ist die sogenannte dritte Ausgabe der Norm ISO 14971 ‚Medizinprodukte – Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte‘ veröffentlicht worden. Inzwischen wurde diese Norm auch als europäische Norm übernommen (EN ISO 14971:2019) und der Technical Report, also die Erläuterungen zur ISO 14971, aktualisiert (ISO/TR 24971:2020). Trotz umfangreicher Umstrukturierungen, wie z.B. die Verlagerung von 6 Anhängen aus der Norm in den Technical Report, hat sich prinzipiell bei den Anforderungen an das Risikomanagement für Medizinprodukte nicht viel verändert. Ziel des Risikomanagements für Medizinprodukte bleibt die Sicherheit für Patient:innen, Anwender:innen und Dritte. Viele Anforderungen wurden jedoch präzisiert, Begriffe und Formulierungen wurden international üblichen Begriffen und Formulierungen angeglichen. 

    EN ISO 14971:2019

    Erstaunlich ist, dass die EN ISO 14971:2019 keinen Anhang Z aufweist. Damit fehlt die Grundlage für eine Harmonisierung der Norm sowohl gemäß den Richtlinien AIMD, MDD, IVDD als auch den Verordnungen MDR und IVDR. Aus Sicht der meisten Benannten Stellen ist die EN ISO 14971:2019 jedoch als „Stand der Technik“ trotz fehlender Harmonisierung für alle Medizinproduktehersteller verbindlich. Wichtig bei der Umsetzung der Anforderungen aus der Norm ist nach wie vor die Tatsache, dass die Richtlinien und Verordnungen hierarchisch über den Normen stehen. Die ISO 14971:2019 mit der ISO/TR 24971:2020 stellt beispielsweise für die Risikoakzeptanz drei Ansätze zur Risikobeherrschung zur Auswahl:
    a) ein Risiko so weit wie vernünftigerweise durchführbar mindern
    b) ein Risiko so weit wie vernünftigerweise erreichbar mindern
    c) ein Risiko so weit wie möglich mindern, ohne das Nutzen-Risiko-Verhältnis nachteilig zu beeinflussen
    Sowohl in der MDR als auch in der IVDR wird aber im Anhang I Punkt 2 explizit die Auswahl „c“ eingefordert, so dass dieser Ansatz der Risikobeherrschung für die CE-Kennzeichnung eines Medizinproduktes zwingend umgesetzt werden muss.

    Risikoeinschätzung

    Die zum Teil zwischen zuständigen Behörden, Benannten Stellen und Medizinprodukteherstellern geführten Diskussionen bei der Risikoeinschätzung sollten mit der geänderten Norm beendet sein. Die Risikomanagementnorm definiert sehr klar und deutlich, dass bei der Eintrittswahrscheinlichkeit das Auftreten eines Schadens und nicht die Auftretenswahrscheinlichkeit eines Produktfehlers oder die Fehlanwendung eines Anwenders gemeint ist. Diese sinnvolle Klarstellung wird unter anderem im Anhang C der ISO 14971:2019 erläutert. Die meisten Medizinproduktehersteller werden feststellen, dass im Risikomanagementplan deutlich mehr schriftlich festgelegt und erläutert werden muss. Insbesondere bei den Bewertungskriterien für einzelne Risiken und der Bewertung des Gesamtrestrisikos wird mehr eingefordert. Außerdem müssen im Risikomanagementplan die Aktivitäten während der Herstellung und der Herstellung nachgelagerter Phasen deutlicher herausgearbeitet werden. Aus Erfahrung ist es sinnvoll, die Unterschiede zwischen der zweiten und dritten Ausgabe der ISO 14971 über eine GAP-Analyse zu veranschaulichen. Anhand der GAPs und den eigenen Prozessbeschreibungen und Aufzeichnungen können dann sehr systematisch und zielführend die geänderten Anforderungen umgesetzt werden. Als Unterstützung für die Umsetzung bietet der TÜV Rheinland entsprechende Seminare und hilfreiche Praxis-Workshops an. Die Umsetzung der Anforderungen der ISO 14971:2019 und der ISO/TR 24971:2020 ist zeitlich kein Mammutwerk, erfordert aber eine systematische Vorgehensweise und auch ein wenig Kreativität.

    Germering, September 2020

    Regular Services GbR
    Gabriele-Münter-Straße 5
    D-82110 Germering
    Germany


    MDSAP - Medical Device Single Audit Program. Interview: Hans-Peter Wettl über den neuen Ansatz für Audits.

    • Zur Person

      Hans-Peter Wettl ist geschäftsführender Mit-Inhaber der Regular Services GbR. Er blickt auf über 30 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der weltweiten Zulassungen von Medizinprodukten und Qualitätsmanagementsystemen für Medizinproduktehersteller zurück. Neben Beratung im Bereich Regulatory Affairs und Qualitätsmanagementsystemen bietet Regular Services komplette QM-Systeme an, welche von Unternehmen sofort implementiert werden können. Hierfür werden auch regelmäßige Updates angeboten, damit das Unternehmen jederzeit auf neuesten Stand der Regularien ist. Regular Services GbR ist Kooperationspartner vom TÜV Rheinland, in dieser Eigenschaft hält Regular Services pro Jahr über 250 Seminare zu fast allen Themen der Medizinprodukteindustrie.

      In unserem Seminar „MDSAP - Medical Device Single Audit Program.“ wird Ihnen praxisgerecht veranschaulicht, wie ein MDSAP-Audit abläuft und wie die Mitarbeiter:innen, inklusive dem Top-Management, zum Erfolg beitragen kann – und muss. Sie erfahren, wie Sie durch die Teilnahme am MDSAP den Marktzugang für Ihre Medizinprodukte effizienter gestalten können.

    • Wann und wie oft werden Hersteller von Medizinprodukten auditiert?

      Die Voraussetzung für die Marktregistrierungen oder Zulassungen von Medizinprodukten ist nicht auf den Nachweis der Performance der Produkte beschränkt, sondern beinhaltet auch den laufenden Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems. Dieser Ansatz, Produktnachweis und Qualitätsmanagementnachweis, hat sich mittlerweile weltweit etabliert. Die Überprüfung des Qualitätsmanagementsystems erfolgt je nach Zulassungsverfahren der einzelnen Länder (Jurisdiktionen) initial durch eine Zertifizierung oder Inspektion des Herstellers. Weitere Routine-Audits erfolgen wiederum je nach Anforderungen der einzelnen Jurisdiktionen. Unabhängig der besonderen Anforderungen einzelner Jurisdiktionen, werden im Rahmen der Audits oder Inspektionen immer die gleichen wesentlichen regulativen Qualitätsmanagement-Anforderungen überprüft. In je mehr Länder ein Hersteller seine Produkte also in Verkehr bringt, desto mehr Audits und Inspektionen muss er von den Behörden der jeweiligen Jurisdiktionen über sich ergehen lassen.

    • Wäre ein QMS-Audit für alle Jurisdiktionen nicht wünschenswert?

      Mit Einführung der Qualitätsmanagementnorm ISO 13485:2016 ist eine Plattform geschaffen worden, welche die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem definiert und somit global angewendet werden kann. Der Ruf lag also nahe, ob man den „Audit-Tourismus“ nicht abschaffen kann und durch ein effizienteres System für Herstellerkontrollen ersetzen kann. Das war im Prinzip die Geburtsstunde des MDSAP (Medical Device Single Audit Programs). Die Idee ist einfach und einleuchtend: Warum kann nicht eine unabhängige Organisation beim Hersteller Audits durchführen, im Auftrag aller Jurisdiktionen der Welt? Der gemeinsame Nenner eines Qualitätsmanagementsystems ist ja die weltweit anerkannte Norm ISO 13485:2016, welche im Rahmen der MDSAP-Audits nur noch die zusätzlichen Anforderungen einzelner Jurisdiktionen mitbetrachten muss.

    • Ein Audit für die ganze Welt?

      Die ganze Welt mag das Ziel sein, vorerst haben sich aber nur fünf teilnehmende Jurisdiktionen zu einem derartigen Audit-Ansatz geeinigt und zu diesen gehören USA, Kanada, Brasilien, Japan und Australien. Diese fünf Jurisdiktionen wollen weitgehend auf Inspektionen oder Audits beim Hersteller verzichten - im Gegenzug soll eine sogenannte Auditing Organisation (AO) regelmäßige und geplante Audits beim Hersteller durchführen. Weitgehend verzichten heißt jedoch nicht ganz verzichten. Je nach Art des Medizinprodukts und Zulassungsverfahrens sowie der Jurisdiktion, nehmen sich die Behörden nach wie vor das Recht heraus, im eigenen Namen beim Hersteller Inspektionen durchzuführen. Der weitgehende Verzicht auf Audits oder Inspektionen beschränkt sich primär auf Routine-Audits.

    • Was versteht man unter einem MDSAP Auditprogramm?

      Das Auditprogramm von MDSAP der AOs sieht ein initiales Zertifizierungs-Audit vor, zwei aufeinanderfolgende Überwachungsaudits, gefolgt von einer Re-zertifizierung, wieder gefolgt von zwei Überwachungsaudits und so weiter. Zusätzlich sind auch unangekündigte Audits vorgesehen. Der Hersteller erhält bei einem erfolgreichen Audit dann ein entsprechendes Zertifikat. Das Zertifikat bescheinigt, dass das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers im Einklang mit der ISO 13485:2016 UND den jeweils anwendbaren regulativen Anforderungen der teilnehmenden MDSAP-Jurisdiktionen ist.

    • Kann die AO meine Auslieferung von Medizinprodukten stoppen?

      Wichtig für das Verständnis einer AO ist, dass diese Organisationen den Hersteller zwar kontrollieren, aber keine “Exekutivgewalt“ haben. Die Aufgabe der AO ist ein Audit durchzuführen und das Ergebnis entsprechend an die einzelnen Behörden der teilnehmenden Mitglieder von MDSAP zu kommunizieren. Nach bestimmten Kriterien kann die AO auch unangekündigte Audits durchführen oder auch Zertifikate zurückziehen. Was das aber für den Hersteller in Hinblick auf seine Zulassungen und Auslieferung von Produkten in den einzelnen Jurisdiktionen bedeutet, entscheiden die Behörden der Jurisdiktionen, nicht die AO.Bei negativen Auditergebnissen entscheiden somit die einzelnen Behörden für ihre Jurisdiktion, was mit dem Hersteller zu geschehen hat. Die Behörden setzen sich in diesem Fall direkt mit dem Hersteller in Verbindung um gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen einzufordern. Ferner kann eine sofortige Inspektion durch die Behörde oder der Entzug einer Produktzulassung die Folge gravierender Auditabweichungen sein.

    • Wird eine Auditabweichung klar festgelegt?

      Wohl kein anderes Thema erhitzt die Gemüter mehr als das Thema „Auditabweichungen“. Weniger die Tatsache, dass es Auditabweichungen geben kann, vielmehr die Tatsache, dass Auditabweichungen von Auditoren und Inspektoren sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Wenngleich Auditabweichungen auch in Zukunft die Handschrift eines Auditors oder Inspektors tragen werden, hat man durch das MDSAP einheitliche Regeln aufgestellt. Die bekannten „Hauptabweichungen“ oder „Nebenabweichungen“ gibt es in dieser Form nicht mehr. Vielmehr hat man ein Art Punktesystem eingeführt. Die Norm ISO 13485:2016 wird in zwei Blöcke unterteilt: Normanforderungen mit indirekter Auswirkung auf die Produktkonformität (Clause 4.1 bis 6.3) und Normanforderungen mit direkter Auswirkung auf die Produktkonformität (Clause 6.4 bis 8.5).Bei einer Abweichung, welche einer Normanforderung mit indirekter Auswirkung auf die Produktkonformität zuzuordnen ist, gibt es einen Punkt. Bei einer Abweichung, welche einer Normanforderung mit direkter Auswirkung auf die Produktkonformität zuzuordnen ist, gibt es drei Punkte.
      Die Audit-Historie des Herstellers spielt hierbei zusätzlich eine entscheidende Rolle. Hatte der Hersteller beim letzten oder vorletzten Audit zur gleichen Normanforderung eine Abweichung, erhöhen sich Punkte bei Normpunkt bei indirekter Auswirkung von einen auf zwei Punkte und bei direkter Auswirkung von drei auf vier Punkte.

    • Flensburg jetzt auch bei Auditabweichungen?

      Kann man so sagen. Mehr noch, zusätzlich zu den „Basispunkten“, je nach Normanforderung gibt es noch „Eskalationspunkte“. Hat der Hersteller zum Beispiel keine Prozessbeschreibung oder bringt der Hersteller nichtkonforme Produkte in Verkehr gibt es noch einen zusätzlichen Punkt.
      Wiederholungs-Abweichungen können somit zu fatalen Folgen führen. Die Erwartungshaltung der Behörden ist eindeutig, wenn der Hersteller zu einer Normanforderung nicht konform ist, dann bitte nur einmal und nicht noch einmal. Dies würde nämlich auf ein nicht funktionierendes Korrekturmaßnahmen-Management schließen lassen.

    • Wie lange dauert ein MDSAP-Audit?

      Auditzeiten, das zweite Reizthema neben Auditabweichungen, werden mit MDSAP ebenfalls neu definiert. Der gesamte Fragenkatalog für ein Audit umfasst bis zu 90 sogenannter „Tasks“. Jeder Task ist mit vorgegebenen Zeiten hinterlegt (ca. 30 Minuten), die der Auditor einhalten muss. Rechnerisch ergeben sich hieraus ca. 50 Stunden, je nach Komplexität des Herstellers (z.B. im Falle mehrerer Produktionsstandorte) kann sich diese Zeit noch erhöhen. In der Regel setzen die AOs daher mehrere Auditoren ein, die zeitgleich das Audit durchführen, um das Audit auf 4 oder 5 Tage zu beschränken. Mehrere Auditoren bedeuten wiederum, dass die einzelnen Auditoren kompetente Ansprechpartner beim Hersteller erwarten.

    • Was sagen bereits betroffene Hersteller zu MDSAP und wie besteht man es erfolgreich?

      Hersteller begrüßen grundsätzlich den Ansatz von MDSAP, jedoch die uneingeschränkte Transparenz gegenüber allen teilnehmenden MDSAP-Behörden beunruhigt so manchen. Dennoch wird mit dem MDSAP ein neues Audit- und Inspektionszeitalter eingeläutet, welches wohl nicht zu stoppen ist. Ob man das jetzt gut findet oder nicht.
      Die einzige Möglichkeit das MDSAP erfolgreich zu bestehen, ist eine solide Vorbereitung auf das Audit. Neben einem wasserdichten Qualitätsmanagementsystem als solches, sind hochqualifizierte Mitarbeiter:innen eine zwingende Voraussetzung. Ein Basisverständnis für die ISO 13485 alleine reicht sicher nicht aus. Speziell das Verständnis für die regulativen Anforderungen, welche die Anforderungen der ISO 13485 ergänzen, müssen alle Mitarbeiter:innen für ihren Fachbereich verinnerlicht haben.

    • Kann der QMB das Audit noch stemmen?

      Ein „qualifizierter Gastgeber“ alleine, in der Regel der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB), funktioniert mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, da ein Klarstellen von ggf. aufgetretenen Missverständnissen aufgrund der vorgegebenen Zeit schwierig ist. Lange Diskussionen lassen die stringenten Zeitvorgaben nicht zu. Im Prinzip muss daher jede Antwort auf Fragen vom Auditor „auf Anhieb sitzen“ und der Befragte muss genau wissen, was der Auditor erwartet. Die Gefahr einer Abweichung wäre sonst zu groß.

    Interview: Hans-Peter Wettl über den neuen Ansatz für Audits.

    Hans-Peter Wettl sprach mit uns über MDSAP - Medical Device Single Audit Program

    Zur Person

    Hans-Peter Wettl ist geschäftsführender Mit-Inhaber der Regular Services GbR. Er blickt auf über 30 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der weltweiten Zulassungen von Medizinprodukten und Qualitätsmanagementsystemen für Medizinproduktehersteller zurück. Neben Beratung im Bereich Regulatory Affairs und Qualitätsmanagementsystemen bietet Regular Services komplette QM-Systeme an, welche von Unternehmen sofort implementiert werden können. Hierfür werden auch regelmäßige Updates angeboten, damit das Unternehmen jederzeit auf neuesten Stand der Regularien ist. Regular Services GbR ist Kooperationspartner vom TÜV Rheinland, in dieser Eigenschaft hält Regular Services pro Jahr über 250 Seminare zu fast allen Themen der Medizinprodukteindustrie.

    In unserem Seminar „MDSAP - Medical Device Single Audit Program.“ wird Ihnen praxisgerecht veranschaulicht, wie ein MDSAP-Audit abläuft und wie die Mitarbeiter:innen, inklusive dem Top-Management, zum Erfolg beitragen kann – und muss. Sie erfahren, wie Sie durch die Teilnahme am MDSAP den Marktzugang für Ihre Medizinprodukte effizienter gestalten können.

    Wann und wie oft werden Hersteller von Medizinprodukten auditiert?

    Die Voraussetzung für die Marktregistrierungen oder Zulassungen von Medizinprodukten ist nicht auf den Nachweis der Performance der Produkte beschränkt, sondern beinhaltet auch den laufenden Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems. Dieser Ansatz, Produktnachweis und Qualitätsmanagementnachweis, hat sich mittlerweile weltweit etabliert. Die Überprüfung des Qualitätsmanagementsystems erfolgt je nach Zulassungsverfahren der einzelnen Länder (Jurisdiktionen) initial durch eine Zertifizierung oder Inspektion des Herstellers. Weitere Routine-Audits erfolgen wiederum je nach Anforderungen der einzelnen Jurisdiktionen. Unabhängig der besonderen Anforderungen einzelner Jurisdiktionen, werden im Rahmen der Audits oder Inspektionen immer die gleichen wesentlichen regulativen Qualitätsmanagement-Anforderungen überprüft. In je mehr Länder ein Hersteller seine Produkte also in Verkehr bringt, desto mehr Audits und Inspektionen muss er von den Behörden der jeweiligen Jurisdiktionen über sich ergehen lassen.

    Wäre ein QMS-Audit für alle Jurisdiktionen nicht wünschenswert?

    Mit Einführung der Qualitätsmanagementnorm ISO 13485:2016 ist eine Plattform geschaffen worden, welche die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem definiert und somit global angewendet werden kann. Der Ruf lag also nahe, ob man den „Audit-Tourismus“ nicht abschaffen kann und durch ein effizienteres System für Herstellerkontrollen ersetzen kann. Das war im Prinzip die Geburtsstunde des MDSAP (Medical Device Single Audit Programs). Die Idee ist einfach und einleuchtend: Warum kann nicht eine unabhängige Organisation beim Hersteller Audits durchführen, im Auftrag aller Jurisdiktionen der Welt? Der gemeinsame Nenner eines Qualitätsmanagementsystems ist ja die weltweit anerkannte Norm ISO 13485:2016, welche im Rahmen der MDSAP-Audits nur noch die zusätzlichen Anforderungen einzelner Jurisdiktionen mitbetrachten muss.

    Ein Audit für die ganze Welt?

    Die ganze Welt mag das Ziel sein, vorerst haben sich aber nur fünf teilnehmende Jurisdiktionen zu einem derartigen Audit-Ansatz geeinigt und zu diesen gehören USA, Kanada, Brasilien, Japan und Australien. Diese fünf Jurisdiktionen wollen weitgehend auf Inspektionen oder Audits beim Hersteller verzichten - im Gegenzug soll eine sogenannte Auditing Organisation (AO) regelmäßige und geplante Audits beim Hersteller durchführen. Weitgehend verzichten heißt jedoch nicht ganz verzichten. Je nach Art des Medizinprodukts und Zulassungsverfahrens sowie der Jurisdiktion, nehmen sich die Behörden nach wie vor das Recht heraus, im eigenen Namen beim Hersteller Inspektionen durchzuführen. Der weitgehende Verzicht auf Audits oder Inspektionen beschränkt sich primär auf Routine-Audits.

    Was versteht man unter einem MDSAP Auditprogramm?

    Das Auditprogramm von MDSAP der AOs sieht ein initiales Zertifizierungs-Audit vor, zwei aufeinanderfolgende Überwachungsaudits, gefolgt von einer Re-zertifizierung, wieder gefolgt von zwei Überwachungsaudits und so weiter. Zusätzlich sind auch unangekündigte Audits vorgesehen. Der Hersteller erhält bei einem erfolgreichen Audit dann ein entsprechendes Zertifikat. Das Zertifikat bescheinigt, dass das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers im Einklang mit der ISO 13485:2016 UND den jeweils anwendbaren regulativen Anforderungen der teilnehmenden MDSAP-Jurisdiktionen ist.

    Kann die AO meine Auslieferung von Medizinprodukten stoppen?

    Wichtig für das Verständnis einer AO ist, dass diese Organisationen den Hersteller zwar kontrollieren, aber keine “Exekutivgewalt“ haben. Die Aufgabe der AO ist ein Audit durchzuführen und das Ergebnis entsprechend an die einzelnen Behörden der teilnehmenden Mitglieder von MDSAP zu kommunizieren. Nach bestimmten Kriterien kann die AO auch unangekündigte Audits durchführen oder auch Zertifikate zurückziehen. Was das aber für den Hersteller in Hinblick auf seine Zulassungen und Auslieferung von Produkten in den einzelnen Jurisdiktionen bedeutet, entscheiden die Behörden der Jurisdiktionen, nicht die AO.Bei negativen Auditergebnissen entscheiden somit die einzelnen Behörden für ihre Jurisdiktion, was mit dem Hersteller zu geschehen hat. Die Behörden setzen sich in diesem Fall direkt mit dem Hersteller in Verbindung um gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen einzufordern. Ferner kann eine sofortige Inspektion durch die Behörde oder der Entzug einer Produktzulassung die Folge gravierender Auditabweichungen sein.

    Wird eine Auditabweichung klar festgelegt?

    Wohl kein anderes Thema erhitzt die Gemüter mehr als das Thema „Auditabweichungen“. Weniger die Tatsache, dass es Auditabweichungen geben kann, vielmehr die Tatsache, dass Auditabweichungen von Auditoren und Inspektoren sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Wenngleich Auditabweichungen auch in Zukunft die Handschrift eines Auditors oder Inspektors tragen werden, hat man durch das MDSAP einheitliche Regeln aufgestellt. Die bekannten „Hauptabweichungen“ oder „Nebenabweichungen“ gibt es in dieser Form nicht mehr. Vielmehr hat man ein Art Punktesystem eingeführt. Die Norm ISO 13485:2016 wird in zwei Blöcke unterteilt: Normanforderungen mit indirekter Auswirkung auf die Produktkonformität (Clause 4.1 bis 6.3) und Normanforderungen mit direkter Auswirkung auf die Produktkonformität (Clause 6.4 bis 8.5).Bei einer Abweichung, welche einer Normanforderung mit indirekter Auswirkung auf die Produktkonformität zuzuordnen ist, gibt es einen Punkt. Bei einer Abweichung, welche einer Normanforderung mit direkter Auswirkung auf die Produktkonformität zuzuordnen ist, gibt es drei Punkte.
    Die Audit-Historie des Herstellers spielt hierbei zusätzlich eine entscheidende Rolle. Hatte der Hersteller beim letzten oder vorletzten Audit zur gleichen Normanforderung eine Abweichung, erhöhen sich Punkte bei Normpunkt bei indirekter Auswirkung von einen auf zwei Punkte und bei direkter Auswirkung von drei auf vier Punkte.

    Flensburg jetzt auch bei Auditabweichungen?

    Kann man so sagen. Mehr noch, zusätzlich zu den „Basispunkten“, je nach Normanforderung gibt es noch „Eskalationspunkte“. Hat der Hersteller zum Beispiel keine Prozessbeschreibung oder bringt der Hersteller nichtkonforme Produkte in Verkehr gibt es noch einen zusätzlichen Punkt.
    Wiederholungs-Abweichungen können somit zu fatalen Folgen führen. Die Erwartungshaltung der Behörden ist eindeutig, wenn der Hersteller zu einer Normanforderung nicht konform ist, dann bitte nur einmal und nicht noch einmal. Dies würde nämlich auf ein nicht funktionierendes Korrekturmaßnahmen-Management schließen lassen.

    Wie lange dauert ein MDSAP-Audit?

    Auditzeiten, das zweite Reizthema neben Auditabweichungen, werden mit MDSAP ebenfalls neu definiert. Der gesamte Fragenkatalog für ein Audit umfasst bis zu 90 sogenannter „Tasks“. Jeder Task ist mit vorgegebenen Zeiten hinterlegt (ca. 30 Minuten), die der Auditor einhalten muss. Rechnerisch ergeben sich hieraus ca. 50 Stunden, je nach Komplexität des Herstellers (z.B. im Falle mehrerer Produktionsstandorte) kann sich diese Zeit noch erhöhen. In der Regel setzen die AOs daher mehrere Auditoren ein, die zeitgleich das Audit durchführen, um das Audit auf 4 oder 5 Tage zu beschränken. Mehrere Auditoren bedeuten wiederum, dass die einzelnen Auditoren kompetente Ansprechpartner beim Hersteller erwarten.

    Kann der QMB das Audit noch stemmen?

    Ein „qualifizierter Gastgeber“ alleine, in der Regel der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB), funktioniert mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, da ein Klarstellen von ggf. aufgetretenen Missverständnissen aufgrund der vorgegebenen Zeit schwierig ist. Lange Diskussionen lassen die stringenten Zeitvorgaben nicht zu. Im Prinzip muss daher jede Antwort auf Fragen vom Auditor „auf Anhieb sitzen“ und der Befragte muss genau wissen, was der Auditor erwartet. Die Gefahr einer Abweichung wäre sonst zu groß.

    Was sagen bereits betroffene Hersteller zu MDSAP und wie besteht man es erfolgreich?

    Hersteller begrüßen grundsätzlich den Ansatz von MDSAP, jedoch die uneingeschränkte Transparenz gegenüber allen teilnehmenden MDSAP-Behörden beunruhigt so manchen. Dennoch wird mit dem MDSAP ein neues Audit- und Inspektionszeitalter eingeläutet, welches wohl nicht zu stoppen ist. Ob man das jetzt gut findet oder nicht.
    Die einzige Möglichkeit das MDSAP erfolgreich zu bestehen, ist eine solide Vorbereitung auf das Audit. Neben einem wasserdichten Qualitätsmanagementsystem als solches, sind hochqualifizierte Mitarbeiter:innen eine zwingende Voraussetzung. Ein Basisverständnis für die ISO 13485 alleine reicht sicher nicht aus. Speziell das Verständnis für die regulativen Anforderungen, welche die Anforderungen der ISO 13485 ergänzen, müssen alle Mitarbeiter:innen für ihren Fachbereich verinnerlicht haben.


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