Die Anforderungen an Gebäude und deren Technik sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen - sowohl aufgrund der Vielfalt an Anlagenvarianten als auch wegen deren Komplexität. Umfassendes Fachwissen ist erforderlich, um sinnvolle und wirtschaftliche anlagentechnische Lösungen bereitzustellen bzw. einen funktionssicheren und rechtskonformen Betrieb der modernen Gebäudetechnikkomponenten zu gewährleisten.
Nutzen
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Sie erlangen eine fundierte Aufbauqualifizierung in der Technischen Gebäudeausrüstung.
Individuelle Gestaltungsmöglichkeit der Ausbildungsinhalte durch modulares Qualifizierungssystem.
Höchste Flexibilität durch Kenntniserwerb innerhalb von 3 Jahren.
Sie dokumentieren nach bestandener Prüfung werbewirksam Ihre Fachkompetenz.
Zielgruppe
Betriebsleiter und technische Angestellte, technisches Fachpersonal der Gebäudetechnik, Objektleiter in der Gebäudebewirtschaftung, Haustechniker, Fachkräfte aus Ingenieurbüros, Bau- und Liegenschaftsbetrieben, Kommunen, Industrie, Immobilienverwaltungen.
Voraussetzungen
Gewerblich technische Ausbildung oder mindestens 2 Jahre vergleichbare einschlägige Berufserfahrung.
Besuch des verpflichtenden Basisseminars (Sem.-Nr. 14441) „Basiswissen Gebäudetechnik“ sowie fünf Seminare aus drei fachspezifischen Themengebieten (A: Aufzüge/Leitern/Tritte/Türen/Tore, B: Brandschutz, C: Versorgungstechnik (HKLS)). Jedes dieser Themengebiete muss mit mindestens einem Seminar innerhalb von drei Jahren belegt werden.
Zertifikat zur "Fachkraft für Gebäudetechnik" der TÜV Rheinland Akademie. Im Zertifikat sind die besuchten Seminare aufgeführt.
Inhalte des Seminars
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Schriftliche Prüfung (45 Minuten) zur „Fachkraft für Gebäudetechnik".
Wichtige Hinweise
Das Ablegen der Prüfung für den Erwerb des Zertifikates „Fachkraft für Gebäudetechnik“ ist am Ende jedes Seminars möglich, wenn alle für den jeweiligen Abschluss erforderlichen Seminare besucht wurden. Für die Terminvereinbarung und Prüfungsanmeldung steht Ihnen Ihre Ansprechperson vor Ort gerne zur Verfügung.
Um die Gültigkeit des Zertifikats aufrechtzuerhalten, muss mindestens eine einschlägige Weiterbildung (16 UE) innerhalb von drei Jahren nach Erst- bzw. Wiederausstellung nachgewiesen werden.
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