
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist inzwischen zu einer Managementaufgabe geworden, um Mitarbeiter gesund und leistungsfähig zu erhalten. Hier finden Sie alle relavanten Themenbereiche.
Eine „zur Prüfung befähigte Person“ ist eine Fachkraft, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen befähigt ist, Arbeitsmittel und Anlagen auf ihrem sicheren Zustand zu beurteilen und Prüfungen durchzuführen. Die Qualifikation umfasst fundiertes technisches Wissen, Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften sowie praktische Erfahrung im Umgang mit den jeweiligen Arbeitsmitteln und deren Sicherheit.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Einsatz von Befähigten Personen in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere bei der Prüfung von Arbeitsmitteln wie Druckbehältern, Aufzügen, Hebezeugen oder elektrischen Betriebsmitteln. Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Instandhaltung und Verwaltung sind verpflichtet, regelmäßig Prüfungen durchzuführen und diese von Befähigten Personen vornehmen zu lassen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.
Unsere praxisorientierten Schulungen für Befähigte Personen bereiten Sie gezielt auf die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. In unserer Weiterbildung als zur Prüfung befähigte Person erwerben Sie das notwendige Fachwissen, um den komplexen Anforderungen der BetrSichV sicher gerecht zu werden. Nutzen Sie unsere Seminare, um sich fachlich weiterzuentwickeln und die Sicherheit in Ihrem Betrieb auf höchstem Niveau zu gewährleisten.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden müssen. Diese „wiederkehrenden Prüfungen“ können „Befähigte Personen“ durchführen. Sie werden vom Betreiber ernannt und sollen neben Fachkenntnissen (Sachkunde) über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit am zu prüfenden Arbeitsmittel verfügen.
Bei erhöhten Gefährdungspotentialen, wie z.B. im Dampf- und Druckbereich oder explosionsgeschützten Bereichen, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung höhere Qualifikationen.
Wir bieten Ihnen Schulungen zur Befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung zu einem breiten Spektrum von Arbeitsmitteln an. Von Regalanlagen, über Flurförderzeuge, Gerüsten, Hebebühnen, Rohrleitungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Kinderspielplätzen u.v.m.
So können Sie durch die Benennung zur Befähigten Person Ihr Aufgabengebiet erweitern und/oder als Selbständiger neue Dienstleistungen für Ihre Kunden anbieten.
Eine zur Prüfung befähigte Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Fachkraft, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, Arbeitsmittel sicher zu prüfen.
Die rechtlichen Vorgaben hierfür sind in der TRBS 1203 konkretisiert. Diese Qualifikationen müssen speziell auf die zu prüfenden Arbeitsmittel abgestimmt sein.
Eine „zur Prüfung befähigte Person“ sorgt gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen. Zu ihren Hauptaufgaben gehören:
Warum sind Befähigte Personen wichtig?
Sie garantieren die Sicherheit von Arbeitsmitteln, erfüllen gesetzliche Vorschriften und sichern den Arbeitsplatzschutz.
Die Befähigte Person muss folgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
TRBS 1203 und TRBS 1203 Teil 1–4: Weitere Informationen zur TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" finden Sie hier
Unsere Weiterbildungen für Befähigte Personen decken ein breites Spektrum von Fahrtreppen, Hebezeugen bis hin zu Regalanlagen ab. Mit dieser Qualifikation gemäß BetrSichV lernen Sie, wie Sie Prüfungen nach gesetzlichen Vorgaben sicher durchführen. Besuchen Sie praxisnahe Seminare, die speziell auf Ihre Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit ausgerichtet sind. Wählen Sie Ihr passendes Seminar:
Für Befähigte Personen bieten wir umfassende Schulungen zu Leitern, Gerüsten sowie kraftbetriebenen Türen und Toren an. Lernen Sie in unseren Seminaren, wie Sie diese Arbeitsmittel gemäß BetrSichV prüfen und ihre Sicherheit gewährleisten. Erhalten Sie die Qualifikation, um als Befähigte Person in Ihrem Betrieb oder als Selbständiger Verantwortung zu übernehmen. Wählen Sie Ihr passendes Seminar:
Werden Sie zur Befähigten Person im Bereich Dampf und Druck: Unsere Seminare vermitteln Ihnen die notwendigen Fachkenntnisse, um Dampferzeuger, Druckbehälter oder Rohrleitungen gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 zu prüfen. Besonders wichtig in diesem Bereich ist die sichere Handhabung komplexer Arbeitsmittel wie Dampfkesselanlagen und Hydraulik-Schlauchleitungen.
Egal ob als Selbständiger oder betriebsinterner Prüfer – mit diesen Weiterbildungen qualifizieren Sie sich für Prüfungen in einem sicherheitsrelevanten Bereich. Wählen Sie Ihr passendes Seminar:
Erweitern Sie Ihre Qualifikationen mit unseren Weiterbildungen für Befähigte Personen in weiteren Prüfbereichen. Diese Seminare decken vielfältige Themen ab, darunter die Prüfung von Maschinen und Gerätesicherheit, Gasanlagen, Schutzeinrichtungen, Fahrzeugen und mehr.
Besonders wichtig sind Schulungen in sicherheitskritischen Bereichen wie dem Explosionsschutz oder der Kinderspielplatz-Sicherheit – beide erfordern spezifisches Fachwissen und Erfahrung. Mit einer Weiterbildung gemäß BetrSichV und TRBS 1203 sind Sie bestens gerüstet, um in diesen spezialisierten Bereichen Prüfungen durchzuführen und wertvolle Verantwortung zu übernehmen. Wählen Sie Ihr passendes Seminar:
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Nutzen Sie diese besondere Halle, um in Höhen und Tiefen von bis zu 18 Metern, engen Behältern und mit einem Hallenkran die körperlichen und mentalen Anforderungen an das Arbeiten und Retten in gefährlichen Situationen selbst zu erleben.
Erleben Sie praxisorientierte Weiterbildungen für Befähigte Personen im SICHERWERK in Düren. Auf 1.500 Quadratmetern finden Sie realistische Trainingsstationen für Prüfungen und Arbeitsschutz in anspruchsvollen Situationen wie engen Behältern, Höhen bis zu 18 Metern und Gefahrensituationen. Nutzen Sie diese Seminare, um Ihre Fachkenntnisse praxisnah auszubauen und auf reale Aufgaben vorbereitet zu sein.
Eine zur Prüfung befähigte Person wird benötigt, wenn Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig geprüft werden müssen, um deren sicheren Zustand zu gewährleisten (u.a. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung). Dies gilt insbesondere bei Arbeitsmitteln, deren Betrieb ein Gefährdungspotenzial für Beschäftigte darstellt. Beispiele sind Kräne, Aufzüge, Hebezeuge, Druckbehälter, elektrische Betriebsmittel und ähnliche Anlagen.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Auswahl der zur Prüfung befähigten Person. Er muss sicherstellen, dass die Person die Anforderungen gemäß BetrSichV erfüllt und über die notwendige Fachkompetenz und Erfahrung verfügt.
Er hat zu gewährleisten, dass die Befähigung der Schwierigkeit bzw. Komplexität der Prüfaufgabe angemessen ist, sodass die Prüfung sachgerecht durchgeführt werden kann.
Die Beauftragung der zur Prüfung befähigten Person sollte schriftlich erfolgen oder in vergleichbarer Weise dokumentiert werden. Die Schriftform dient vor allem der Rechtssicherheit.
Die Beauftragung kann auch Gegenstand der allgemeinen Stellenbeschreibung sein. Die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ersetzt nicht die Beauftragung durch den Arbeitgeber.
Überwachungsbedürftige Anlagen wie Druckbehälter oder Dampfkessel dürfen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) oder zur Prüfung befähigte Personen durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein, die befähigte Person unterliegt im Rahmen ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Ja. In der Gefährdungsbeurteilung werden u. a. die notwendigen Fachkenntnisse der zur Prüfung befähigten Person für die Prüfung des jeweiligen Arbeitsmittels festgelegt. Besondere Anforderungen sind zudem bei Prüfungen zum Schutz vor Explosionsgefährdungen, Druckgefährdungen und elektrischen Gefährdungen zu stellen. Zum Teil ist auch eine Anerkennung durch staatliche Stellen erforderlich. Die Anforderungen an die Qualifikation ergeben sich zum Beispiel durch:
Mit einer Weiterbildung zur Prüfung befähigten Person erweitern Sie Ihre Qualifikationen und übernehmen Verantwortung in der Arbeitssicherheit. Sie sichern neue berufliche Perspektiven – im Betrieb oder als Selbständiger – und können Prüfungen eigenständig durchführen.
Zur Prüfung befähigte Personen führen Prüfungen im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz durch und sind meist betrieblich eingebunden, während zugelassene Prüfstellen eine behördlich anerkannte Prüforganisation mit einem erweiterten Aufgaben- und Verantwortungsbereich sind.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt klar, welche Prüfungen von befähigten Personen und welche von zugelassenen Prüfstellen (i.d.R. durch Prüfsachverständige) durchgeführt werden müssen.
Ja, regelmäßige Schulungen sind notwendig, um das Wissen zu rechtlichen Anforderungen und zum Stand der Technik hinsichtlich der sicheren Verwendung des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen aktuell zu halten.
Nutzen Sie diese Vorschriftensammlung inklusive Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS) als Nachschlagewerk für Ihre Sicherheit.
Dieses Nachschlagewerk ist für alle geeignet, die sich mit der Umsetzung der Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung beschäftigen.